Ohne Klas­sen­kampf kei­ne Über­win­dung des Kapi­ta­lis­mus (Teil II)

 

O. H.

Leider immer noch geschlossen, Chemnitz im Februar 2017. Foto: Avanti²

Lei­der immer noch geschlos­sen, Chem­nitz im Febru­ar 2017. Foto: Avanti²

In Avan­ti² vom Mai 2017 haben wir den ers­ten Teil die­ses Tex­tes (zum „theo­re­ti­schen Klas­sen­kampf“) veröffentlicht. 
Hier folgt nun der zwei­te und letz­te Teil zum „wirt­schaft­li­chen“ und zum „poli­ti­schen Klas­sen­kampf“ aus der Sicht von Marx und Engels.

2. Der prak­tisch-öko­no­mi­sche Klas­sen­kampf
Der prak­tisch-öko­no­mi­sche Klas­sen­kampf des Pro­le­ta­ri­ats rich­tet sich gegen die wirt­schaft­li­che Macht der Bour­geoi­sie. Vor­ran­gi­ges Ziel die­ses Teils des Klas­sen­kamp­fes ist die tat­säch­li­che Ver­bes­se­rung der wirt­schaft­li­chen Lage der arbei­ten­den Mas­sen schon vor dem Sieg der Revo­lu­ti­on, also noch inner­halb des Kapi­ta­lis­mus und der bür­ger­li­chen Gesellschaft.

Wie die pro­le­ta­ri­sche Par­tei für den poli­ti­schen Kampf, so ist die Gewerk­schaft not­wen­dig für den öko­no­mi­schen Kampf. Sie soll gleich­zei­tig Orga­ni­sa­to­rin und Schu­le des Klas­sen­kamp­fes sein. Ihr Exis­tenz­recht ist poli­tisch mit der Koali­ti­ons­frei­heit durch­ge­setzt worden. 
Der dop­pel­te Zweck der gewerk­schaft­li­chen Koali­ti­on liegt in der Auf­he­bung der Kon­kur­renz unter den Arbei­te­rIn­nen einer­seits und der Schaf­fung einer all­ge­mei­nen Front gegen die Kapi­ta­lis­tIn­nen andererseits.

Die Haupt­auf­ga­ben bei der Ver­bes­se­rung der wirt­schaft­li­chen Lage der Arbei­te­rIn­nen waren (und sind) die Ver­kür­zung der Arbeits­zeit, ins­be­son­de­re die Ein­füh­rung des Acht­stun­den­ta­ges, der Kampf um höhe­re Löh­ne und ver­bes­ser­te Arbeits­be­din­gun­gen - vor allem für Frau­en und Kin­der, für deren Arbeit ein Min­dest­al­ter gefor­dert wur­de. Arbeits- und Gesund­heits­schutz sowie eine all­ge­mei­ne Sozi­al­ge­setz­ge­bung waren von Anfang an Kern­the­men der Gewerkschaftsbewegung.
Marx und Engels bewer­te­ten sol­che Rege­lun­gen als Fort­schrit­te, obwohl das Pro­le­ta­ri­at oft viel wei­ter­ge­hen­de und vor allem viel radi­ka­le­re For­de­run­gen erho­ben hatte.
Marx und Engels kri­ti­sier­ten offen die meist nur lang­sam statt­fin­den­den Ver­bes­se­run­gen der Arbeits- und Lebens­be­din­gun­gen der arbei­ten­den Klas­se. Sie lie­ßen auch kei­nen Zwei­fel an der Unvoll­kom­men­heit fast aller Rege­lun­gen, die zumin­dest zum Teil aus der Furcht der Bour­geoi­sie vor dem Pro­le­ta­ri­at resultierten.
Die Haupt­kampf­form zur Durch­set­zung von öko­no­mi­schen For­de­run­gen ist der Streik, der die Kapi­ta­lis­tIn­nen an ihrem schwächs­ten Punkt trifft – der Pro­duk­ti­on selbst und ihrem Stre­ben nach Profit.

3. Der poli­ti­sche Klassenkampf
Die drit­te Form des pro­le­ta­ri­schen Klas­sen­kamp­fes ist der poli­ti­sche Kampf. Er wird in ers­ter Linie von pro­le­ta­ri­schen Par­tei­en geführt, deren Auf­bau und Exis­tenz Marx und Engels zufol­ge von zen­tra­ler Bedeu­tung war (und ist).
Sie gin­gen davon aus, dass eine sozia­lis­ti­sche Gesell­schaft erst auf den fort­schritt­li­chen wirt­schaft­li­chen Grund­la­gen der bür­ger­li­chen Gesell­schaft auf­ge­baut wer­den kann. Des­halb müs­se es auch ein wich­ti­ges Ziel pro­le­ta­ri­scher Par­tei­en sein, gegen reak­tio­nä­re Ten­den­zen, Strö­mun­gen und Herr­schafts­for­men zu kämpfen. 
Dies gesche­he zusam­men mit der Bour­geoi­sie und dem Klein­bür­ger­tum, sofern die­se gegen die abso­lu­te Mon­ar­chie und das feu­da­le Grund­ei­gen­tum auftreten. 
Solan­ge Pres­se- und Rede­frei­heit, Koali­ti­ons­frei­heit oder all­ge­mei­nes Wahl­recht noch nicht erkämpft wor­den sind, unter­stüt­ze die pro­le­ta­ri­sche Par­tei grund­sätz­lich alle Bewe­gun­gen, um die­se durchzusetzen. 
Dabei sol­len die Ein­zel­hei­ten der Poli­tik an die tat­säch­li­chen Umstän­de in den jewei­li­gen Län­dern ange­passt wer­den. Jede pro­le­ta­ri­sche Par­tei müs­se sich natio­nal und inter­na­tio­nal organisieren.
Wenn sich die bür­ger­li­che Gesell­schaft durch­ge­setzt hat, ver­än­dert sich der poli­ti­sche Kampf des Pro­le­ta­ri­ats. Er geht über vom Kampf gegen vor­bür­ger­li­che Gesell­schafts­for­men zum Kampf gegen die bür­ger­li­che Gesell­schaft und ihre herr­schen­den Klas­se selbst.
Die For­de­rung nach Ein­füh­rung der all­ge­mei­nen Wehr­pflicht dient der Aus­bil­dung der Arbei­te­rIn­nen an der Waf­fe und soll die Fähig­keit zur Selbst­or­ga­ni­sa­ti­on und Selbst­ver­tei­di­gung ermöglichen.

Gleich­wohl hat die pro­le­ta­ri­sche Par­tei, par­la­men­ta­risch und außer­par­la­men­ta­risch, offen­siv den Kampf gegen den Krieg zu füh­ren. Die­ser besitzt einen Dop­pel­cha­rak­ter als Herr­schafts­krieg nach außen (gegen ande­re Staa­ten) und nach innen (zur Unter­drü­ckung der arbei­ten­den Klas­se). Krieg und Bür­ger­krieg sind die letz­ten Mit­tel der herr­schen­den Klas­se, um eine sozia­le Revo­lu­ti­on zu verhindern. 
Die Orga­ni­sa­tio­nen und Ver­ei­ni­gun­gen des Pro­le­ta­ri­ats, ins­be­son­de­re ihre Partei(en), sol­len auch bei der Unter­stüt­zung ande­rer (poli­ti­scher) Par­tei­en und Strö­mun­gen eine abso­lu­te Selb­stän­dig­keit behal­ten. Sie sol­len sich jeder Ver­ein­nah­mung erweh­ren und der Anpas­sung an den Refor­mis­mus widersetzen.
Marx und Engels zufol­ge sind die Sozia­lis­tIn­nen „prak­tisch der ent­schie­dens­te, immer wei­ter­trei­ben­de Teil“ sowohl aller Par­tei­en als auch des Pro­le­ta­ri­ats in sei­ner gro­ßen Mas­se, weil sie „theo­re­tisch vor der übri­gen Mas­se des Pro­le­ta­ri­ats die Ein­sicht in die Bedin­gun­gen, den Gang und die all­ge­mei­nen Resul­ta­te der pro­le­ta­ri­schen Bewe­gung vor­aus“ hätten.

Auch des­halb soll­ten sich pro­le­ta­ri­sche Par­tei­en mit eige­nen Kan­di­da­tIn­nen an Wah­len betei­li­gen und damit Auf­klä­rungs­ar­beit leis­ten. Ihre Arbeit im Par­la­ment soll­ten sie zur Pro­pa­gie­rung und zur Ver­brei­tung der eige­nen poli­ti­schen und sozia­len Zie­le nutzen.
Eine Betei­li­gung an einer bür­ger­li­chen Regie­rung lehn­ten Marx und Engels ab, da der pro­le­ta­ri­schen Par­tei nicht nur wirk­li­che Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten fehl­ten, son­dern sie zudem für alle Hand­lun­gen der gesam­ten Regie­rung ver­ant­wort­lich gemacht würde.
Pro­le­ta­ri­sche Par­tei­en ver­tei­di­gen nicht nur bür­ger­lich-demo­kra­ti­schen Frei­hei­ten und Rech­te im Kapi­ta­lis­mus, son­dern ver­su­chen sie soweit als mög­lich aus­zu­bau­en und für die Stär­kung der Arbei­te­rIn­nen­be­we­gung und die Über­win­dung des Kapi­ta­lis­mus zu nützen.

aus der Rhein-Neckar Bei­la­ge zur Avan­ti Juni 2017
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