Soli­da­ri­tät gegen BR-Mob­bing bei dm

 

O. T.

Mit bis­her fünf frist­lo­sen Kün­di­gun­gen ver­sucht dm, den Betriebs­rats­rats­vor­sit­zen­den sei­nes Ver­teil­zen­trums in Wei­ler­swist loszuwerden.

Protest gegen BR-Mobbing bei dm in Mannheim, 30. November 2024. (Foto: Privat.)

Pro­test gegen BR-Mob­bing bei dm in Mann­heim, 30. Novem­ber 2024. (Foto: Privat.)

Dage­gen rief die Initia­ti­ve work-watch zu Aktio­nen auf. Am 20. Novem­ber 2024 haben des­halb Akti­ve des Komi­tees „Soli­da­ri­tät gegen BR-Mob­bing!” auch in Mann­heim gegen das Vor­ge­hen der Dro­ge­rie­markt­ket­te protestiert.

Bei der Soli-Akti­on vor der Mann­hei­mer dm-Filia­le auf den Plan­ken ver­teil­ten sie offen­siv das Flug­blatt von work-watch und führ­ten vie­le Gesprä­che mit Kund:innen und Passant:innen. Es gab dar­auf­hin zahl­rei­che posi­ti­ve Rückmeldungen.

Die Fili­al­lei­tung woll­te aggres­siv den Pro­test unter­bin­den, doch die Akti­ven lie­ßen sich von ihr nicht ein­schüch­tern. Sie rief dar­auf­hin die Poli­zei zum „Tat­ort“. Die­se fand zwar nach der Lek­tü­re des Flug­blatts kei­ne „ille­ga­len“ Inhal­te, aber sie monier­te, dass mehr als zwei Per­so­nen Flug­blät­ter ver­teilt hätten.

Einen Kol­le­gen des Komi­tees ernann­te sie will­kür­lich zum „Lei­ter“ einer nicht geneh­mig­ten Ver­samm­lung. Die Beam­ten stell­ten sei­ne Per­so­na­li­en fest und kün­dig­ten ihm eine „Ord­nungs- stra­fe“ an.

Auf den Ein­wand von Akti­vis­ten, dass die­ses Vor­ge­hen eine Ein­schrän­kung des Grund­rechts auf Ver­samm­lungs­frei­heit (Art. 8 GG) bedeu­te, ant­wor­te­ten sie, dass der Schutz der Demo­kra­tie nicht ihre Auf­ga­be sei.

Den­noch unter­ban­den sie nicht die Fort­füh­rung der Aktion.

Aus Avan­ti² Rhein-Neckar Dezem­ber 2024
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