„Offener Brief“ für Einheitsfront – Gemeinsam „gegen Not und Verelendung“
E. B.
Am 8. Januar 1921 veröffentlichte das Parteiorgan Rote Fahne einen Aufruf der Zentrale der Vereinigten Kommunistischen Partei (VKPD) zur Bildung einer Einheitsfront aller Gewerkschaften und Arbeiterparteien. Adressaten dieses „Offenen Briefs“ waren sozialdemokratische, sozialistische, linkskommunistische und anarcho-syndikalistische Organisationen, Parteien und Verbände.
Die VKPD forderte sie auf, gemeinsam gegen die wachsende Not und Verelendung breiter Massen vorzugehen. Vor allem sollte durch die Führung einheitlicher Lohnkämpfe aller „Arbeiter, Angestellten und Beamten“ deren Existenz gesichert werden. Renten und Pensionen sowie Erwerbslosenbezüge sollten wie die Löhne erhöht werden.
Zudem schlug die VKPD vor: „Sofortige Entwaffnung und Auflösung aller bürgerlichen Selbstschutzorganisationen und Bildung proletarischer Selbstschutzorganisationen“, eine „Amnestie für politische Delikte“, die „Aufhebung bestehender Streikverbote“ und die sofortige „Aufnahme der Handels- und diplomatischen Beziehungen mit Sowjetrussland“.
Auch wenn die VKPD „die Gegensätze, die sie von den anderen Parteien trennen“, nicht verbergen wollte, erklärte sie sich doch zur Aktionseinheit bereit mit allen linken Parteien und Gewerkschaften zur Durchsetzung der genannten Ziele.
Vor allem wegen der Ablehnung einer Einheitsfront durch den Parteivorstand der SPD scheiterte der Vorstoß der KPD.
12 Jahre später verhinderten die Führungen von KPD und SPD die Bildung einer Einheitsfront und ebneten damit den Nazis den Weg.