E. B.
Am 6. März 1525 versammelten sich rund 50 Vertreter der aufständischen Bauern in Memmingen, um sich zu koordinieren. Sie verabschiedeten dort auch ihre Forderungen, die als Zwölf Artikel niedergeschrieben wurden. Sie gelten als eines der ersten schriftlichen Programme für Menschen- und Freiheitsrechte.
Am 19. März 1525 wurden die Zwölf Artikel erstmals gedruckt. In einer für die damalige Zeit enormen Auflage von über 25.000 Exemplaren verbreiteten sie sich schnell über Oberschwaben hinaus und beeinflussten die politischen Ziele der Aufständischen andernorts.

Fresko in Menmingen, 29. September 2008. (Foto: Martin Egg (Gemeinfrei - CC BY-SA 3.0).)
Kurz zusammengefasst beinhalten die Zwölf Artikel folgende Forderungen:
1. Das Recht jeder Gemeinde, ihren Pfarrer zu wählen und abzusetzen. Der Pfarrer soll das Evangelium unverfälscht predigen.
2. Der Pfarrer soll aus dem großen Zehnten („Kirchensteuer“ auf Getreide und Großvieh) besoldet werden. Der kleine Zehnt (für Kleinvieh, Obst und Gemüse …) soll abgeschafft werden.
3. Die Leibeigenschaft ist abzuschaffen, alle Menschen sollen gleich und frei sein.
4. Auch der „arme Mann“ soll das Recht haben, Wild, Geflügel und Fische zu fangen.
5. Die von den Herrschaften angeeigneten Gemeindewälder sollen wieder der Gemeinde zurückgegeben werden.
6. Die unentgeltlichen Frondienste zugunsten der Herrschaften sollen reduziert werden.
7. Die Herrschaft soll diese Dienste nicht über das ursprünglich festgesetzte Maß hinaus erhöhen können.
8. Die Pachtabgaben an die Herrschaften sollen so festgesetzt werden, dass der Bauer einen ausreichenden Lohn für sein Tagewerk erhält.
9. Gerichtsbußen sollen sachlich und nicht nach Gutdünken verhängt werden.
10. Von Herrschaften angeeignetes Gemeindeland soll wieder in Gemeineigentum zurückgeführt werden.
11. Der Todfall (eine Art Erbschaftssteuer) soll völlig abgeschafft werden.
12. Wenn einzelne dieser Forderungen nicht gemäß dem Evangelium zu begründen wären, soll von ihnen abgesehen werden.