Bericht über Vor­fall bei AbbVie in Lud­wigs­ha­fen mit Poli­zei und Kom­mu­na­len Ordnungsbeamten

Bericht über Vor­fall bei AbbVie in Lud­wigs­ha­fen mit Poli­zei und Kom­mu­na­len Ordnungsbeamten

Am 6.11.2014 ab ca. 07:00 Uhr mor­gens ver­an­stal­te­ten zwei Per­so­nen der Tier­rechts­be­we­gung eine Mahn­wa­che gegen Tier­ver­su­che auf einem öffent­li­chen Park­platz gegen­über dem Haupt­tor des Phar­ma­un­ter­neh­mens AbbVie in der Lud­wigs­ha­fe­ner Sun­der­mann-Stra­ße. Bei AbbVie wer­den im Tier­ver­such u. a. Bea­gle-Hun­de auch für Gif­tig­keits­prü­fun­gen ver­braucht bzw. ermordet.

K. L.

Eine Mahn­wa­che, die als stil­ler Pro­test gegen Tier­ver­su­che durch­ge­führt wird, muss laut Ord­nungs­amt nicht ange­mel­det wer­den. Dies gilt auch, wenn meh­re­re Pos­ter mit ent­spre­chen­den Tex­ten und Bild­ma­te­ria­len sowie LED-Fried­hofs­leuch­ten direkt vor und auf dem PKW plat­ziert wer­den und sich nur zwei Per­so­nen vor Ort auf einem öffent­li­chen Park­platz auf­hal­ten. So fan­den Mahn­wa­chen die­ser Art vie­le Jah­re lang in der glei­chen Form statt. Sie wur­den auch bis zu jenem Tag (6. Novem­ber 2014) zwar häu­fig von der Poli­zei sowie dem Kom­mu­na­len Ord­nungs­dienst kon­trol­liert, jedoch wur­de es stets dabei belas­sen, Aus­weis- und Kfz-Daten auf­zu­neh­men und nichts beanstandet.

Am 6. Novem­ber kurz nach 07:00 Uhr fuhr ein Poli­zei­wa­gen mit zwei Poli­zis­ten vor, und kurz dar­auf ein Wagen des Kom­mu­na­len Ord­nungs­diens­tes mit einer Per­son. Alle drei Beam­te bespra­chen sich kurz und eil­ten dann zu unse­rem PKW. Sie for­der­ten in einem unge­wöhn­lich schrof­fen Ton die Aus­weis­pa­pie­re und teil­ten auch sofort mit, dass wir für die­se Akti­on eine Son­der­nut­zungs-Geneh­mi­gung vor­wei­sen müss­ten. Da wir eine sol­che natür­lich nicht hat­ten (weil bis dato eine der­ar­ti­ge Geneh­mi­gung nicht erfor­der­lich gewe­sen war), wur­den wir äußerst barsch auf­ge­for­dert, sofort den Platz zu ver­las­sen. Wir leis­te­ten die­ser Auf­for­de­rung nicht sofort Fol­ge, weil wir zuerst unse­re Aus­wei­se zurück­ha­ben woll­ten und bezüg­lich die­ser „neu­en“ Geneh­mi­gungs­pflicht wis­sen woll­ten, bei wel­cher Behör­de die­se denn ein­zu­ho­len sei. Der Kom­mu­na­le Ord­nungs­be­am­te gab uns dar­auf­hin die Adres­se des Tief­bau­am­tes und den Namen des dort zustän­di­gen Beam­ten. Als wir gegen­über den Beam­ten auch äußer­ten, dass wir das, was sie gera­de voll­führ­ten, als Will­kür und Schi­ka­ne emp­fan­den, wur­de uns Haft ange­droht, wenn wir nicht sofort den Platz ver­las­sen wür­den. Wir pack­ten dar­auf­hin ein. Jedoch bevor wir weg­fuh­ren, rie­fen wir noch eini­ge Wor­te wie „dort drü­ben bei AbbVie gesche­hen im Tier­ver­such Ver­bre­chen an Wehr­lo­sen. Dort müss­ten sie hin, nicht zu uns“, und frag­ten, ob Fuß­ball­fans ab sofort auch eine Son­der­ge­neh­mi­gung bräuch­ten, wenn sie ihre PKW mit Fah­nen und Ban­ner bestück­ten. Dar­auf­hin wur­den die Beam­ten gänz­lich unge­hal­ten und erteil­ten uns einen noch­ma­li­gen Platz­ver­weis mit Haft­an­dro­hung. Wir fuh­ren danach weg und direkt hin zum Tief­bau­amt. Der dor­ti­ge Beam­te mein­te aber, nach­dem wir ihm die Situa­ti­on geschil­dert hat­ten; wel­che er zuvor von einem (?) Beam­ten anders mit­ge­teilt bekom­men hat­te, dass er und sein Chef kei­nen Anlass für eine Son­der­nut­zungs-Geneh­mi­gung erken­nen könn­ten. Auch stel­le unser PKW, selbst mit Pos­tern, kein Info­mo­bil dar. Sicher­heits­hal­ber hat er ein Foto von unse­rem PKW mit der glei­chen Anord­nung der Pos­ter und Lich­ter, wie wir sie vor AbbVie auf­ge­baut hat­ten, gemacht. Er woll­te auch im Stra­ßen­bau­amt und wei­te­ren Ämtern nach­fra­gen, ob hier eine Son­der­nutz- ungs-Geneh­mi­gung erfor­der­lich wäre. Am 12.11.2014 teil­te er uns auf tele­fo­ni­sche Rück­fra­ge mit, dass auch die ande­ren Ämter bestä­tigt hät­ten, dass kei­ne Son­der­nut­zungs-Geneh­mi­gung erfor­der­lich war…

Was ist AbbVie? AbbVie Inc. ist ein Bio-Phar­ma-Unter­neh­men mit welt­weit ca. 25.000 Beschäf­tig­ten, das 2013 als Abspal­tung des Phar­ma-Kon­zerns Abbott Labo­ra­to­ries gegrün­det wur­de. Der Umsatz von AbbVie betrug im Jahr 2013 ins­ge­samt 18.790 Mrd. USD. AbbVie ent­wi­ckelt und ver­treibt Medi­ka­men­te unter ande­rem in den Berei­chen Immu­no­lo­gie, Onko­lo­gie und Viro­lo­gie. Die AbbVie Deutsch­land GmbH & Co. KG mit ca. 2.400 Beschäf­tig­ten hat ihren Sitz in Wies­ba­den. Wei­te­re Nie­der­las­sun­gen gibt es in Lud­wigs­ha­fen und Berlin.

aus der Rhein-Neckar Bei­la­ge zur Avan­ti 228, Dezem­ber 2014
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