Das kur­di­sche Flag­gen­ver­bot, der DGB, und die Aus­la­dung des kur­di­schen Vereins*

 

Roland Schus­ter

Kurdische AktivistInen bewachen die türkisch-syrische Grenze bei Kobane im November 2014. Foto: Photothèque Rouge/Chris Den Hond.

Kur­di­sche Akti­vis­tI­nen bewa­chen die tür­kisch-syri­sche Gren­ze bei Koba­ne im Novem­ber 2014. Foto: Pho­to­t­hè­que Rouge/Chris Den Hond.

Die dies­jäh­ri­ge Mai-Demons­tra­ti­on und Mai-Kund­ge­bung waren ein Erfolg. Und trotz­dem gab es gro­ßes Ärgernis, 
über das man nicht ein­fach hin­weg­ge­hen sollte.

In einer Pres­se­mit­tei­lung, über die auch der Mann­hei­mer Mor­gen berich­te­te, und in einem bei der Mai-Kund­ge­bung des DGB ver­teil­ten Flug­blatt wen­den sich das kur­di­sche Gemein­schafts­zen­trum Mannheim/Ludwigshafen und eini­ge ande­re kur­di­sche und lin­ke tür­ki­sche Orga­ni­sa­tio­nen gegen die Hal­tung des Mann­hei­mer DGB.
Ent­ge­gen den Vor­jah­ren wur­de dem kur­di­schen Ver­ein in die­sem Jahr auf dem Markt­platz, dem Kund­ge­bungs­platz der Mai­fei­er, kein Platz für einen Imbiss-Stand zur Ver­fü­gung gestellt.

Begrün­det wur­de das Vor­ge­hen von Sei­ten der ver­ant­wort­li­chen Per­so­nen des DGB mit den Pro­ble­men, die Mit­glie­der des Ver­eins im letz­ten Jahr berei­tet hät­ten. Drei Flag­gen mit dem Kon­ter­fei des PKK-Füh­rers Abdul­lah Öcalan sind damals wäh­rend der Mai-Demo gezeigt wor­den. Der poli­zei­li­che Ein­satz­lei­ter hat mit einem Ein­satz gedroht und den Beginn der Demons­tra­ti­on um eine hal­be Stun­de ver­zö­gert. Am Imbiss-Stand war zeit­wei­se eben­falls eine Öcalan-Fah­ne zu sehen. Ein DGB-Ord­ner, der sich beru­fen sah, die poli­zei­li­chen Auf­la­gen umzu­set­zen, ver­lang­te das Abhän­gen der Fah­ne. Dies sei erst nach mehr­ma­li­gen Ermah­nen und nur wider­wil­lig geschehen.

Die ent­stan­de­nen Pro­ble­me wur­den und wer­den „den Kur­den“ angehängt.
Schuld ist immer der Gärt­ner – sind also die Kur­den auch Schuld?
Eigent­lich mag es ja läp­pisch erschei­nen, dass sich der Kon­flikt an einem Kon­ter­fei eines Man­nes ergibt, der seit 1999 im Hoch­si­cher­heits­trakt gefan­gen gehal­ten wird. War­um darf man die­ses Gesicht nicht zeigen?

Höhe­re Politik?
Aber hier geht es um höhe­re Politik.
Es gibt das sog. PKK-Ver­bot seit 1993. Die­ses „Betä­ti­gungs­ver­bot“ für Anlie­gen der PKK schließt das Zei­gen von mitt­ler­wei­le 60 Fah­nen und Sym­bo­len des kur­di­schen Wider­stands ein. Auch das Zei­gen des Bil­des von Öcalan fällt unter dies Ver­bot. Öcalan ist für vie­le, wahr­schein­lich für die meis­ten, Kur­den ein gro­ßes Sym­bol des Wider­stan­des. Am 2. März die­ses Jah­res wur­de die­ses Ver­bot noch­mal ver­schärft und aus­ge­wei­tet. Ken­ner der Mate­rie sagen zu Recht, dass die­ses Ver­bot einem all­ge­mei­nen poli­ti­schen Betä­ti­gungs­ver­bot für Kur­den gleichkommt.

Die­ses Ver­bot ist skan­da­lös, da es die bekann­ter­ma­ßen unde­mo­kra­ti­sche und kur­den­feind­li­che Poli­tik des tür­ki­schen Staats­prä­si­den­ten Erdo­gan legitimiert.
Zur Durch­set­zung des Flag­gen­ver­bots wur­de, wie die poli­zei­li­che Ein­satz­lei­tung unum­wun­den zugibt, ein gro­ßes Poli­zei­auf­ge­bot von min­des­tens 12 Poli­zei­trans­por­tern bereit­ge­hal­ten. Außer­dem woll­te die Poli­zei ein Zusam­men­ge­hen von Kur­dIn­nen und Anti­fa ver­hin­dern. Da es für die Poli­zei zu kei­nen beson­de­ren Zwi­schen­fäl­len gekom­men ist, war ein poli­zei­li­cher Ein­satz nicht not­wen­dig. Die kur­di­sche Com­mu­ni­ty hat im Vor­feld sehr dar­auf geach­tet, dass kei­ne Sym­bo­le gezeigt wer­den, die als Pro­vo­ka­ti­on gese­hen wer­den könnten.

Und was macht der DGB?
Im Flug­blatt des kur­di­schen Ver­eins heißt es:
„Es ist die Auf­ga­be der Gewerk­schaf­ten, auch des DGBs, an der Sei­te der Unter­drück­ten zu sein. Es ist abso­lut unak­zep­ta­bel, wenn die Gewerk­schaf­ten der Logik des Unter­drü­cker-Staats fol­gen und sich genau­so ver­hal­ten würden.“
*[Aus: Kom­mu­nal­in­fo Mann­heim vom 04. Mai 2017. Zwi­schen­über­schrift: Redak­ti­on Avan­ti².]

aus der Rhein-Neckar Bei­la­ge zur Avan­ti Juni 2017
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