Soli­da­ri­tät mit den Streiks im Einzelhandel!


Streik im Mannheimer Einzelhandel, 27.06.2017. Foto: Avanti².

K. M.

Die Gewerk­schaft ver.di hat­te den Tarif­ver­trag über Gehäl­ter, Löh­ne und Aus­bil­dungs­ver­gü­tun­gen zum 31. März 2017 gekün­digt. Sie for­dert für die rund 490.000 Ein­zel­han­dels­be­schäf­tig­ten in Deutsch­land mehr Geld für die Kol­le­gIn­nen.
Im Ein­zel­nen lau­ten die Gewerkschafts-Forderungen:
• Erhö­hung der Löh­ne und Gehäl­ter um 6 %
• Anhe­bung der Aus­bil­dungs­ver­gü­tun­gen um monat­lich 100 €
• Tarif­li­ches Min­dest­ein­kom­men von 1.900 €
• Lauf­zeit: 12 Monate
Zudem ver­langt ver.di von den Unter­neh­men, gemein­sam die Tarif­ver­trä­ge des Ein­zel­han­dels für all­ge­mein­ver­bind­lich erklä­ren zu las­sen. Dies war bis zum Jahr 2000 üblich, um Lohn­dum­ping im Ein­zel­han­del zu verhindern.

Anfang Mai 2017 leg­te die Kapi­tal­sei­te für den Ein­zel­han­del Baden-Würt­tem­berg ein „Ange­bot“ vor, das weit unter den zu erwar­ten­den Preis­stei­ge­rungs­ra­ten liegt. Bis Ende Juni blieb die­se Posi­ti­on unver­än­dert: Lauf­zeit 24 Mona­te, Erhö­hun­gen der Löh­ne und Gehäl­ter sowie Aus­bil­dungs­ver­gü­tun­gen ab 1. Juni 2017 um 1,5 % (nach zwei Null­mo­na­ten), ab 1. April 2018 um wei­te­re 1,0 %. Im Klar­text: Die Kapi­ta­lis­ten wol­len trotz guter Gewin­ne deut­li­chen Real­lohn­ver­lust für „ihre“ Beschäftigten.

Auch im Ein­zel­han­del gilt: Nur wer kämpft, kann gewinnen!

aus der Rhein-Neckar Bei­la­ge zur Avan­ti Juli/August 2017
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