K. M.
Die Gewerkschaft ver.di hatte den Tarifvertrag über Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen zum 31. März 2017 gekündigt. Sie fordert für die rund 490.000 Einzelhandelsbeschäftigten in Deutschland mehr Geld für die KollegInnen.
Im Einzelnen lauten die Gewerkschafts-Forderungen:
• Erhöhung der Löhne und Gehälter um 6 %
• Anhebung der Ausbildungsvergütungen um monatlich 100 €
• Tarifliches Mindesteinkommen von 1.900 €
• Laufzeit: 12 Monate
Zudem verlangt ver.di von den Unternehmen, gemeinsam die Tarifverträge des Einzelhandels für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Dies war bis zum Jahr 2000 üblich, um Lohndumping im Einzelhandel zu verhindern.
Anfang Mai 2017 legte die Kapitalseite für den Einzelhandel Baden-Württemberg ein „Angebot“ vor, das weit unter den zu erwartenden Preissteigerungsraten liegt. Bis Ende Juni blieb diese Position unverändert: Laufzeit 24 Monate, Erhöhungen der Löhne und Gehälter sowie Ausbildungsvergütungen ab 1. Juni 2017 um 1,5 % (nach zwei Nullmonaten), ab 1. April 2018 um weitere 1,0 %. Im Klartext: Die Kapitalisten wollen trotz guter Gewinne deutlichen Reallohnverlust für „ihre“ Beschäftigten.
Auch im Einzelhandel gilt: Nur wer kämpft, kann gewinnen!