nora sys­tems Weinheim

BR-Mehr­heit will betriebs­rats­lo­se Zeit

 

Am 13. Janu­ar 2015 hat­te das Lan­des­ar­beits­ge­richt Baden-Würt­tem­berg – Kam­mern Mann­heim – (LAG) das Urteil des Arbeits­ge­richts bestä­tigt und die Betriebs­rats-Wah­len von 2014 defi­ni­tiv für ungül­tig erklärt (sie­he Avan­ti2 von Febru­ar 2015). Wie wir erwar­tet hat­ten, agier­te die Mehr­heit im Betriebs­rat (BR) auch danach mit neu­en Winkelzügen.

O.T.

Mit ihrem „BR-Info“ vom 19.02.2015 hat die BR-Mehr­heit doku­men­tiert, dass sie eine betriebs­rats­lo­se Zeit bei nora sys­tems GmbH in Wein­heim bereit­wil­lig in Kauf neh­men will.
In einer Stel­lung­nah­me hier­zu kri­ti­sie­ren die Min­der­heits­ver­tre­ter im BR am 25.02.2015 die­ses Ver­hal­ten. Sie stel­len fest: „Die Hal­tung der Mehrheitsvertreter/innen ist … nicht nur ver­ant­wor­tungs­los gegen­über den Beschäf­tig­ten, sie ist auch wider­sin­nig, da sie selbst seit Mona­ten auf die nega­ti­ven Fol­gen einer sol­chen Situa­ti­on hinweisen.“

Wei­ter führt die BR-Min­der­heit aus: „Die betriebs­rats­lo­se Zeit nützt nur der Geschäfts­füh­rung, weil sie dann mit­be­stim­mungs­pflich­ti­ge Ent­schei­dun­gen ohne Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung durch­füh­ren kann. Auch auf die im März anste­hen­de Tarif­run­de bei nora sys­tems hät­te sie gra­vie­ren­de Auswirkungen.“
Nach Ansicht der BR-Min­der­heit ist eine betriebs­rats­lo­se Zeit noch immer ver­meid­bar. Sie sei kei­ne zwangs­läu­fi­ge Fol­ge einer erfolg­rei­chen Wahl­an­fech­tung, son­dern viel­mehr das Ergeb­nis „einer igno­ran­ten Hal­tung der BR-Mehr­heit“. Es gebe bekann­ter­ma­ßen recht­li­che Hand­lungs­mög­lich­kei­ten, um eine betriebs­rats­lo­se Zeit zu vermeiden.

Die BR-Min­der­heit appel­liert des­halb erneut an die Mehr­heit: „Nutzt end­lich die noch (bis zum 16.03.2015) vor­han­de­nen recht­li­chen Mög­lich­kei­ten im Inter­es­se der Beleg­schaft!“ Und sie for­dert: „Die Neu­wahl des Betriebs­rats muss schnellst­mög­lich durch­ge­führt werden!“
Offen­sicht­lich führt die BR-Mehr­heit in Abspra­che mit der Geschäfts­lei­tung die betriebs­rats­lo­se Zeit her­bei, um einen erneu­ten Ver­such zur Aus­schal­tung der Min­der­heits­tar­ten zu können.
Wir wer­den wei­ter berichten.

aus der Rhein-Neckar Bei­la­ge zur Avan­ti 231, März 231
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