Wie Gegenmacht im Betrieb organisieren?
O. T.
Im Vorfeld der anstehenden Betriebsratswahlen wollen wir uns mit zwei grundlegenden Fragen beschäftigten. Welche Aufgaben haben Betriebsrat und Gewerkschaft? In welchem Verhältnis stehen sie zueinander und zum Kapital?

Torblockade bei Alstom Power Mannheim, 16. April 2014. (Foto: BR Alstom.)
Die Gewerkschaften sind Vereinigungen der abhängig Beschäftigten zur Vertretung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen. Ihre Aufgabe ist es, für höhere Löhne, bessere Arbeitsbedingungen, mehr Rechte im Betrieb, Arbeitszeitverkürzungen und weitergehende gesellschaftspolitische Ziele – wie z. B. für sichere Renten und gegen die Prekarisierung der Arbeitswelt – zu kämpfen.
Die Gewerkschaften schließen als Verhandlungspartner von Kapitalverbänden oder Geschäftsleitungen überbetriebliche Flächentarife oder auch betriebliche Tarifverträge ab. Sie führen dazu Lohnkämpfe, gegebenenfalls auch mit Hilfe von Streiks und Boykotten. Die Gewerkschaften sollten also versuchen, im Interesse ihrer Mitglieder einen möglichst großen Teil der Unternehmensgewinne als Entgelt und zur Finanzierung von Verbesserungen der Arbeitsbedingungen an die Beschäftigten umzuverteilen.
Dagegen vertritt die Unternehmensführung die Interessen der Kapitalseite, die möglichst hohe Gewinne einstreichen will. Da es keine gerechte Aufteilung der Profite gibt, ist die Gewinnverteilung eine Machtfrage. Dies markiert auch einen zentralen Widerspruch zwischen Arbeit und Kapital.
Das Wirkungsrecht der Gewerkschaften leitet sich aus dem Koalitionsrecht bzw. der Koalitionsfreiheit ab. Alle Beschäftigten haben das Recht, sich im Betrieb in Gewerkschaften zusammenzuschließen, um die Interessen der Kolleg:innen durchsetzen zu können.
Eingeschränktes Streikrecht
Gewerkschaften dürfen Arbeitskampfmaßnahmen wie z. B. Streik oder andere Arbeitskampfmethoden zur Durchsetzung ihrer Ziele anwenden. Allerdings gelten hierbei einschränkende gesetzliche Regelungen, die den Ablauf bis zum Ausrufen von Streiks regulieren und nicht zuletzt auch behindern. So wird zum Beispiel den Gewerkschaften das Risiko erhöhter Streikkosten bei Aussperrungen aufgebürdet (Streikparagraph 116 AFG). Die Furcht der meisten Gewerkschaftsführungen vor solchen Folgen ist sehr ausgeprägt.
Hinderungsgründe für ein kämpferisches Auftreten der Gewerkschaften sind ferner die weitgehende Akzeptanz des kapitalistischen Dogmas der „Wettbewerbsfähigkeit“. In dessen Folge haben sich die Gewerkschaftsführungen weitgehend einer „Standortsicherungspolitik“ verschrieben. Diese vertieft die Illusion der „Sozialpartnerschaft“. Sie erweckt den Anschein, als wäre der Widerspruch zwischen Arbeit und Kapital aufgehoben.
Die Folge ist auch, dass eine immer angepasstere Gewerkschaftspolitik die Suche nach „Kompromissen“ mit dem Kapital dominiert. Das führt dazu, dass Tarifverhandlungen in der Regel maximal von Warnstreiks begleitet werden, Erzwingungsstreiks aber in den letzten Jahrzehnten fast immer vermieden werden. Je nach Gewerkschaft werden deshalb die organisierten Beschäftigten als Betroffene, wenn überhaupt, meist nur noch am Rande in Tarifrunden mit einbezogen.
Sowohl die Sozialpartnerschaftspolitik als auch die damit verbundene Stellvertreterpolitik haben die Gewerkschaften immer tiefer in eine Sackgasse geführt. Dies hat lediglich den Kapitalisten genutzt, weil sie ihre eigenen Vorstellungen immer besser durchsetzen konnten und können.
„Betriebliche Standortbündnisse“, die die „Wettbewerbsfähigkeit“ der einzelnen Unternehmen stärken, verschärfen in der Regel nicht nur die Konkurrenz mit Kolleg:innen, die in anderen Betrieben arbeiten. Sie bedeuten zugleich die Akzeptanz von Flexibilisierung, Arbeitsverdichtung, Lohnverzicht und längeren Arbeitszeiten.
Eine weitere Folge ist: Die Glaubwürdigkeit der Gewerkschaften und das Vertrauen der Mitglieder in ihre Organisationen gehen verloren. Die Gewerkschaften stellen sich dadurch letztendlich selbst in Frage.
Gemeinsam handeln!
Um in den Betrieben die notwendige Gegenmacht zum Kapital organisieren zu können, brauchen wir aber sowohl Betriebsräte als auch Gewerkschaften, die sich nicht am Profitinteresse der Kapitaleigner und der Geschäftsführung, sondern allein an den Interessen der Beschäftigten orientieren.
Das Wichtigste aber ist: Ohne Einbeziehung der Belegschaft lassen sich keine nachhaltigen Erfolge erzielen. Wir müssen deshalb vor allem die Selbsttätigkeit der Beschäftigten im Betrieb fördern. Auf der betrieblichen Ebene ist das durchaus möglich, weil wir selbst im Betrieb die Gewerkschaft sind und die Kolleg:innen kennen.
Mit unseren guten Argumenten und einer handlungsfähigen Organisation, die die Interessen der Beschäftigten zum Ausdruck bringt, haben wir die Chance, Mitstreiter:innen zu gewinnen. Je mehr dazu bereit sind, sich im Betrieb und in den Gewerkschaften für unsere Interessen zu engagieren, desto stärker ist unsere Gegenmacht.
* [Teil I ist in Avanti², Nr. 136 von Dezember 2025 erschienen.]
