B. G.
Die Große Tarifkommission (GTK) Einzelhandel Baden-Württemberg hat am 9. August dem Tarifergebnis vom 27. Juli 2017 einstimmig zugestimmt. Das bedeutet, dass die bundesweit erste Einigung im Einzel- und Versandhandel rückwirkend zum 1. April 2017 in Kraft treten kann.
Die GTK setzte sich in einer einstimmig gefassten Entschließung ausführlich mit Kritik am Tarifergebnis auseinander. Darin heißt es: „Wir Baden-Württemberger haben in den letzten Jahren immer wieder bewiesen, dass wir hart, entschlossen und auch ausdauernd für unsere Forderungen kämpfen. Wir halten es aber auch für notwendig, Tarifauseinandersetzungen zum richtigen Zeitpunkt zu beenden.“
Der Tarifabschluss führte innerhalb von ver.di zu kritischen Diskussionen. Er wurde jedoch mittlerweile in drei weiteren Tarifbezirken (Niedersachsen-Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern) mit geringen Abweichungen nachvollzogen.
Der Tarifvertrag vom 27. Juli für Baden-Württemberg beinhaltet folgende Festlegungen:
• Ab 1. Juni 2017 Erhöhung der Gehälter und Löhne um 2,3%
• Ab 1. April 2018 eine weitere Erhöhung um 2,0%
• Anhebung der Azubi-Vergütungen entsprechend zum 1.8.2017 bzw. 1.8.2018
• Zudem im März 2018 eine Einmalzahlung von 50 €, für Auszubildende von 25 €.
• Laufzeit des Tarifvertrags 24 Monate (1.4.2017 bis 31.03.2019).
Kritisch ist vor allem das Nichterreichen der Gewerkschafts-Forderung zu bewerten, gemeinsam mit den Unternehmen, die Tarifverträge des Einzelhandels für allgemeinverbindlich erklären zu können. Dies war bis zum Jahr 2000 üblich, um Lohndumping im Einzelhandel zu verhindern.
Im Einzel- und Versandhandel Baden-Württemberg arbeiten rund 490.000 Beschäftigte, von denen jedoch nur rund 30 % der Tarifbindung unterliegen.