Gewerkschaftsbekämpfung und Mobbing gegen Betriebsräte -
keine Einzelfälle, sondern ein flächendeckender Skandal!
Seit einiger Zeit sind wachsende Angriffe auf engagierte Betriebsräte und Gewerkschaftsmitglieder zu verzeichnen. Ziel ist zuerst die Lähmung und dann die Ausschaltung der betroffenen Kolleginnen und Kollegen.
In der Regel werden nur Einzelfälle in den Medien bekannt. Die große Dimension dieses weitgehend ignorierten Skandals, das System der aggressiven Einschüchterung, des offenen Rechtsbruchs und der brutalen Existenzvernichtung, das hinter diesen „Einzelfällen“ steckt, wird nur selten beleuchtet.
Zum einen handelt es sich bei diesen Attacken um das juristische Vorgehen gegen gewerkschaftlich und betrieblich Aktive bis hin zur Verdachtskündigung, die in offenem Widerspruch zur sonst geltenden Unschuldsvermutung steht.
Zum anderen geht es hierbei um die massive psychische Beschädigung der Betroffenen - bis hin zur Vernichtung ihrer Existenz.
Geschäftsleitungen bedienen sich bei diesem Treiben nicht selten ihnen nahe stehender „Betriebsrats-Mitglieder“. Vor allem aber nehmen sie die hochbezahlten Dienste spezialisierter „Rechtsanwalts-Kanzleien“ (z. B. Naujoks oder Schreiner & Partner) sowie von „Beratern“ in Anspruch, deren Geschäft die Bekämpfung aktiver KollegInnen ist.
Von diesen Vorgehensweisen sind jedes Jahr nach konservativen Schätzungen wenigstens hunderte von gewerkschaftlich organisierten Betriebsratsmitgliedern direkt betroffen. Belegschaften werden durch die Kaltstellung ihrer demokratisch gewählten Interessensvertretungen eingeschüchtert und schutzlos gemacht. Nicht zuletzt sind auch die Familien der betroffenen Betriebsräte einem enormen Druck ausgesetzt, an dem sie oft zerbrechen.
Es ist bezeichnend, dass derartige Machenschaften offenbar in einem straffreien Raum stattfinden können. Arbeitsgerichte und Staatsanwaltschaften weigern sich im Allgemeinen, solche schweren Verstöße gegen das Grundgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz wahr- zunehmen oder gar ihnen Einhalt zu gebieten.
Auch seitens des Gesetzgebers ist kein Eingreifen gegen diese immer weiter verbreitete Be- und Verhinderung von Betriebs- oder Personalratstätigkeit zu erkennen.
Es fehlt ein konsequenter bundesweiter Widerstand gegen derartige Formen des Klassenkampfs von oben. Das ist nicht zuletzt Aufgabe der Einzelgewerkschaften und ihres Dachverbands DGB, deren betriebliche Basis zunehmend bedroht wird.
Wir rufen deshalb im Sinne des Mannheimer Appells vom 11. Oktober 2014 dazu auf, die Grund- und Menschenrechte von Gewerkschaftsmitgliedern und Betriebsräten entschlossen zu verteidigen!
Die TeilnehmerInnen der 2. Konferenz „Betriebsräte im Visier”.
Mannheim, den 17. Oktober 2015