Das Bundesverfassungsgericht nahm die Klagen gegen CETA in seinem Urteil vom 13. Oktober an und stimmte einer vorläufigen Anwendung nur unter Auflagen und einer Ausstiegsoption aus dem Vertrag zu.
- Wie ist der Stand des Verfahrens?
- Was sind aktuell die wesentlichen Regelungen bei CETA?
- Was heißt das z.B. für Arbeitnehmer*innenrechte, Verbraucherschutz und städtische Dienste?
- Was bedeutet es für die Demokratie?
- Was ist zu tun, wenn CETA immer noch mehr Nachteile als Vorteile bringt?
Wir wollen zur Aufklärung beitragen und laden Sie ein, diese und weitere Fragen zu diskutieren.
Vortrags- und Diskussionsabend mit Prof. Dr. Fisahn Universität Bielefeld
Ort: Hans-Böckler-Str. 1, 68161 Mannheim