Di, 21.03.17, 19:00 Uhr: Info­ver­an­stal­tung zum CETA-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

 

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt nahm die Kla­gen gegen CETA in sei­nem Urteil vom 13. Okto­ber an und stimm­te einer vor­läu­fi­gen Anwen­dung Veranstaltung zu Bundesverfassungsgerichturteil CETAnur unter Auf­la­gen und einer Aus­stiegs­op­ti­on aus dem Ver­trag zu.

  • Wie ist der Stand des Verfahrens?
  • Was sind aktu­ell die wesent­li­chen Rege­lun­gen bei CETA?
  • Was heißt das z.B. für Arbeitnehmer*innenrechte, Ver­brau­cher­schutz und städ­ti­sche Dienste?
  • Was bedeu­tet es für die Demokratie?
  • Was ist zu tun, wenn CETA immer noch mehr Nach­tei­le als Vor­tei­le bringt?

Wir wol­len zur Auf­klä­rung bei­tra­gen und laden Sie ein, die­se und wei­te­re Fra­gen zu diskutieren.

Vor­trags- und Dis­kus­si­ons­abend mit Prof. Dr. Fisahn Uni­ver­si­tät Bielefeld

Ort: Hans-Böck­ler-Str. 1, 68161 Mannheim

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