BR-Mobbing durch Hyundai und das Arbeitsgericht Darmstadt
M. G.
Vor zehn Jahren, am 31. Juli 2009, wurde erstmals im Entwicklungszentrum von Hyundai in Rüsselsheim ein Betriebsrat gebildet. Kurz danach begann das Mobbing gegen die in der IG Metall organisierten BR-Mitglieder.
Am 14. Mai 2014 gelang es dem Hyundai-Management, eine konzernhörige Betriebsrats-Mehrheit zu installier- en. Wer allerdings glaubte, dass jetzt der Krieg gegen die IG Metaller im Betriebsrat beendet werden würde, sah sich getäuscht.
Am 08. August 2019 fand nun wegen der außerordentlichen Kündigung eines schwer- behinderten (!) IGM-Betriebsrats von Hyundai ein in mehrfacher Hinsicht bemerkenswerter Kammertermin beim Arbeitsgericht Darmstadt statt.
Die vom Kapitalverband Hessenmetall gestellte Rechtsvertretung von Hyundai hatte schon im vorausgegangenen Gütetermin dreist behauptet, „die betrieblichen Abläufe sowie der Betriebsfrieden“ würden durch den von der Kündigung betroffenen Kollegen „massiv gestört bzw. gefährdet“.
Das Komitee „Solidarität gegen BR-Mobbing!“ organisierte deshalb in Kooperation mit der IG Metall eine Unterstützungsaktion. 40 Kolleginnen und Kollegen aus der näheren und weiteren Region beteiligten sich an einer spontanen Solidaritätskundgebung vor dem Gerichtsgebäude in Darmstadt. Erfreulicherweise unterstützte auch einer der Vertrauensleute-Sprecher von ver.di an der Technischen Universität Darmstadt die Protestaktion gegen Hyundai.
Missachtung von Grund- und Menschenrechten
Ein Vertreter des Komitees kritisierte scharf, dass Konzerne wie Hyundai die Grund- und Menschenrechte von Betriebsräten hierzulande offenbar ohne Probleme mit Füßen treten können. Es sei ein Skandal, dass Politik, Medien und Justiz dieses schwerwiegende Problem weitestgehend ignorierten. Die Gewerkschaften seien mehr als bisher gefordert, konsequente und wirksame Gegenwehr gegen solche kriminellen Angriffe auf ihre betrieblich aktiven KollegInnen zu leisten.
Im Arbeitsgericht reagierte der vorsitzende Richter der für das Verfahren zuständigen 7. Kammer, Lösch, aggressiv auf das Erscheinen der vielen BesucherInnen. Er forderte sie in herrischem Ton auf, die roten Westen des Komitees abzulegen, und er drohte barsch mit Konsequenzen, falls nicht ein Großteil der Anwesenden den – viel zu kleinen – Sitzungssaal wieder verlassen würde.
„Schnellverfahren“ zur Rechtsfindung
Nach diesem unglaublichen Auftakt vereidigte der vorsitzende Richter zunächst einmal die zwei ehrenamtlichen Richterinnen, die in dieser Funktion bisher offensichtlich noch nie aktiv waren.
In etwa 40 Minuten glaubte dann das Gericht, diesem komplexen Verfahren und den 600 Seiten umfassenden Akten gerecht werden und ein Urteil fällen zu können.
Wie schon allzu oft bei anderen einschlägigen Prozessen in der Vergangenheit, befasste sich auch die 7. Kammer des Arbeits- gerichts Darmstadt nicht mit dem offensichtlichen Hintergrund des Rechtsstreits – der Gewerkschaftsbekämpfung bei Hyundai.
Unser gekündigter Kollege wies in klaren Worten auf die schwerwiegenden gesellschaftlichen Folgen des BR-Mobbings bei dem südkoreanischen Konzern hin. Die Antwort des Gerichts war – ein beredtes Schweigen …
Wie später bekannt gewordenen ist, hat die 7. Kammer des Darmstädter Arbeitsgerichts der Kündigung des schwerbehinderten Betriebsrats durch Hyundai zugestimmt. Die schriftliche Begründung dieses skandalösen „Urteils“ liegt bisher nicht vor