Solidarität mit der NPA!
M. G.
Am 2. November 2023 wurde der presserechtlich Verantwortliche der NPA (Neue Antikapitalistische Partei) im Rahmen einer Voruntersuchung von der Pariser Kriminalpolizei vorgeladen.
Die Vorladung erfolgte aufgrund der Anzeigen von prozionistischen Verbänden. Sie erhoben wegen einer Solidaritätserklärung der NPA mit den Men- schen in Gaza den Vorwurf der „öffentlichen Verherrlichung eines Terrorakts“ und der „Aufstachelung zum Rassenhass“.
Dieser skandalöse Vorgang flankiert die staatlichen Verbote von Demos und Kundgebungen gegen den Krieg in Nahost und gegen die blutige Unterdrückung der palästinensischen Bevölkerung. Nicht nur die NPA, sondern auch andere Organisationen und Einzelpersonen sind Ziel der andauernden Repression in Frankreich.
Unsere französischen Genossinnen und Genossen treten seit Jahrzehnten dafür ein, „dass die von der UNO anerkannten nationalen und demokratischen Rechte wie für alle anderen Völker der Welt auch für die Palästinenser:innen gelten“ müssen.
Es kann, so die NPA in ihrer Erklärung vom 3. November 2023, „keinen gerechten und dauerhaften Frieden in der Region“ geben, „wenn die Rechte der einen im Namen des Schutzes der Rechte der anderen verleugnet und missachtet werden.“
Gleichzeitig lehnt die NPA „insbesondere wahllose Verbrechen gegen Zivilisten ab“ und verurteilt das von der Hamas durchgeführte Massaker am 7. Oktober 2023.
Die NPA sieht in der staatlichen Repression den schäbigen Versuch, „die Solidarität mit einem Volk unter Besatzung“ zu kriminalisieren, „das sich rechtmäßig der Unterdrückung und dem Druck einer Kriegs- verbrechen begehenden Kolonialmacht widersetzt“. Die Angriffe auf die NPA seien eine Beleidigung ihrer Geschichte und ihrer Kämpfe „gegen alle Kolonialismen und alle Rassismen, vom Antisemitismus bis hin zur Islamophobie“.