Pro­fit­gier tötet - Soli­da­ri­tät schützt

 

H. N.

Vor den Land­tags­wah­len in Baden-Würt­tem­berg und Rhein­land-Pfalz sah sich die Coro­na-Poli­tik zu popu­lis­ti­schen Locke­rungs­übun­gen ver­an­lasst. Danach kam – wie zu erwar­ten war – die drit­te Wel­le erst rich­tig in Fahrt.

Warn­streik bei Als­tom-Bom­bar­dier in Mann­heim, 23. März 2021 (Foto:helmut-roos@web.de)

Das Pan­de­mie­re­gime der Bun­des­kanz­le­rin und der Regie­rungs­spit­zen der Län­der rief des­halb eine „Oster­ru­he“ aus. Sie wur­de aber schnellst­mög­lich wie­der kas­siert. Zwei­fels­oh­ne weil die Groß­kon­zer­ne vor allem der Auto­in­dus­trie hin­ter den Kulis­sen mas­si­ven Druck mach­ten. Das von Pro­fit­gier getrie­be­ne chao­ti­sche Desas­ter setzt sich also in die­ser „markt­kon­for­men Demo­kra­tie“ fort.

Die Zeche dafür zahlt natür­lich nicht die herr­schen­de Klas­se. Im Gegen­teil: Sie pro­fi­tiert von einer beschleu­nig­ten Aus­beu­tung der Arbeits­kräf­te und den mil­li­ar­den­schwe­ren Staatssubventionen.

Die Zeche zahlt aber zuneh­mend die arbei­ten­de Klas­se. Ins­be­son­de­re deren aus­ge­grenz­te Sek­to­ren sind von der Coro­na-Poli­tik immer mehr betrof­fen (Arme, Alte, Erwerbs­lo­se, Frau­en, pre­kär Beschäf­tig­te …). Nicht „nur“ in ihrer mate­ri­el­len Exis­tenz, son­dern auch in ihrer phy­si­schen und psy­chi­schen Gesundheit.

Grund­rech­te hinfällig?
Laut Grund­ge­setz Arti­kel 2 (2) hat jeder Mensch „das Recht auf Leben und kör­per­li­che Unver­sehrt­heit“. Der­zeit sind jedoch 2.782.273 COVID-19-Infek­tio­nen und 75.913 COVID-19-Todes­fäl­le gemel­det. (Stand 29.03.2021.)

Ein Ende die­ser kata­stro­pha­len Ent­wick­lung ist nicht in Sicht. Ganz im Gegen­teil! Die Quo­te für zwei­ma­li­ges Imp­fen liegt drei Mona­te nach dem Impf­start bei 4,7 %. Auch ein zwin­gen­des und wirk­sa­mes Test­kon­zept ist nicht zu erkennen.

Der mit einem stren­gen Duft von Kor­rup­ti­on par­fü­mier­te Pan­de­mie­ak­tio­nis­mus der poli­ti­schen Kas­te wird von den meis­ten Medi­en kri­tik­los ver­stärkt. Es ist sehr bezeich­nend, dass in die­ser Insze­nie­rung die Arbeits­welt in ein Schat­ten­reich ver­bannt ist. Kaum, dass sie Erwäh­nung fin­det – von „Ein­zel­fäl­len“ wie bei Tön­nies abgesehen.

Arbeits­welt als Brennpunkt
Laut Robert Koch-Insti­tut (RKI) ist aktu­ell „die Gefähr­dung für die Gesund­heit der Bevöl­ke­rung in Deutsch­land ins­ge­samt […] sehr hoch“. (COVID-19-Lage­be­richt vom 29.03.2021, Her­vor­he­bung des RKI.) Die gefähr­lichs­ten Berei­che mit zahl­rei­chen Aus­brü­chen sind dem RKI zufol­ge in „Pri­vat­haus­hal­ten, Kitas und zuneh­mend auch in Schu­len sowie dem beruf­li­chen Umfeld [!]“ zu fin­den. An einer ande­ren Stel­le wer­den auch „Alten- und Pfle­ge­hei­me“ als Brenn­punk­te des Infek­ti­ons­ge­sche­hens genannt. Bezeich­nen­der­wei­se ist in den RKI-Sta­tis­ti­ken jedoch kei­ne voll­stän­di­ge und dif­fe­ren­zier­te Erfas­sung des Pan­de­mie­ge­sche­hens in der Arbeits­welt zu finden.

Zwar for­dert das RKI „die kon­se­quen­te Umset­zung kon­takt­re­du­zie­ren­der Maß­nah­men und Schutz­maß­nah­men sowie mas­si­ve Anstren­gun­gen zur Ein­däm­mung von Aus­brü­chen und Infektionsketten“.

Jedoch schei­nen auch im zitier­ten Lage­be­richt des RKI das­Ar­beits- schutz­ge­setz (ArbSchG), die Sars­Co­V2-Arbeits­schutz­re­gel und die bis zum 30.04.2021 befris­tet gel­ten­de (und durch kapi­ta­lis­ti­sche Ein­fluss­nah­me) auf­ge­weich­te SARS-CoV-2-Arbeits­schutz­ver­ord­nung nur in einer ande­ren Welt zu existieren.

Meist kei­ne Infektionsprävention
Vor allem aber fin­den die­se für die Pan­de­mie­be­kämp­fung mit ent­schei­den­den Vor­schrif­ten in der Arbeits­welt kaum Anwen­dung. Das ist ein Resul­tat des sich ver­schär­fen­den Klas­sen­kampfs von oben.

Ins­ge­samt gibt es hier­zu­lan­de der­zeit rund 45 Mil­lio­nen Beschäf­tig­te. 11 Mil­lio­nen arbei­ten im soge­nann­ten Home­of­fice, das eigent­lich ein im Sin­ne des Arbeits- und Gesund­heits­schut­zes ein­ge­rich­te­ter Tele­ar­beits­platz sein muss. 34 Mil­lio­nen müs­sen ihre Arbeits­kraft gemein­sam mit ande­ren in Betrie­ben aller Art verkaufen.

1. Mai 2020 in Mannheim (Foto: Barbara Straube)

1. Mai 2020 in Mann­heim (Foto: Bar­ba­ra Straube)

Ledig­lich in etwa 9 % aller pri­va­ten Betrie­be gibt es einen Betriebs­rat. In West­deutsch­land wer­den nur noch 42 Pro­zent der Beschäf­tig­ten in der Pri­vat­wirt­schaft von einem Betriebs­rat ver­tre­ten, im Osten 35 Pro­zent. (Jeweils Stand 2019.) Zudem wer­den sowohl Betriebs­rä­te als auch die gewerk­schaft­li­che Orga­ni­sie­rung immer sys­te­ma­ti­scher durch das Kapi­tal bekämpft.

Im Öffent­li­chen Dienst sind immer­hin noch 89 % der Beschäf­tig­ten durch Per­so­nal­rä­te ver­tre­te­nen. (Stand 2019.)

Das ArbSchG ver­pflich­tet Unter­neh­men zu einem prä­ven­ti­ven Gesund­heits­schutz am Arbeits­platz. Von weni­gen Aus­nah­men abge­se­hen sind des­halb über­all ganz­heit­li­che Gefähr­dungs­be­ur­tei­lun­gen (GFB) durch­zu­füh­ren – gera­de wegen des Infek­ti­ons­schut­zes. Dies pas­siert nach Lage der Din­ge nur in einem sehr gerin­gen Umfang. Zudem wer­den Ver­stö­ße der Betrie­be kaum kon­trol­liert und noch weni­ger geahndet.

Eine Über­win­dung die­ser skan­da­lö­sen Lage wird nur durch den Auf­bau einer star­ken außer­par­la­men­ta­ri­sche Bewe­gung – einer sozia­len Front – mög­lich sein. Vor allem durch einen kon­se­quent orga­ni­sier­ten poli­ti­schen und gewerk­schaft­li­chen Wider­stand inner­halb und außer­halb der Betrie­be. Gegen das kapi­ta­lis­ti­sche Coro­na-Regime und für Soli­da­ri­tät in Zei­ten der Pandemie!

Aus Avan­ti² Rhein-Neckar April 2021
Tagged , , , , . Bookmark the permalink.