Erneute Niederlage für BR-Mobber
Seit mehr als 10 Jahren versucht Rhenus Logistics GmbH Mannheim, mit allen Mitteln den Kollegen Cano aus dem Betrieb zu mobben. Willfähriger Helfer ist dabei die „Betriebsrats“-Mehrheit.
S.K.
Eine sechsstellige Summe hat die Unternehmensleitung für den Krieg gegen einen aktiven Interessenvertreter der Belegschaft ausgegeben. Einerseits. Anderseits wird den Beschäftigten von Rhenus Geld vorenthalten, weil keine Tariflöhne gezahlt werden.
Ein Blick zurück
Nach einem gewonnenen Kündigungsschutzprozess hatte Sebastian die Arbeit bei Rhenus im November 2012 wieder aufgenommen.
Im April 2013 hatte der Betriebsrat erneut der Versetzung Sebastians auf einen isolierten Strafarbeitsplatz zum Kartonfalten direkt vor einer Wand zugestimmt. Im Juli 2013 war eine Ortsbegehung des Arbeitsgerichts bei Rhenus terminiert, um die Arbeitsbedingungen konkret bewerten zu können. „Zufällig“ wurde Sebastian kurz davor, am 05. Juli 2013 von der Arbeit „freigestellt“ und 10 Tage später von Rhenus erneut fristlos gekündigt.
Diese außerordentliche Kündigung von Rhenus ist nicht nur von der ersten Instanz für unwirksam erklärt worden. Der Mannheimer Morgen titelte hierzu am 11.09.2014: „Arbeitsgericht: Rhenus unterliegt Betriebsrat erneut“.
Auch in der von Rhenus trotz fehlender Erfolgsausichten angerufenen zweiten Instanz, dem Landesarbeitsgericht, unterlag das Unternehmen am 12. März 2015.
Presse informiert
Wieder berichtete der Mannheimer Morgen. In der Ausgabe vom 13.03.2015 war dazu unter der Überschrift „Rhenus unterliegt im Streit mit Ex-Betriebsrat“ folgendes zu lesen:
„In dem schier unendlichen Kündigungsstreit zwischen Rhenus Logistics und Ex-Betriebsrat Sebastian Cano ging nach 25-minütiger Verhandlung auf einmal alles ganz schnell. Das Unternehmen unterlag beim Landesarbeitsgericht Mannheim: Die 16. Kammer wies die Berufungsklage ab und bestätigte das erstinstanzliche Urteil. Damit ist und bleibt die außerordentliche Kündigung unwirksam.
Auch diesmal war der Zuschauersaal wieder knallvoll, als sich die Kammervorsitzende Birgit Zimmermann und die beiden ehrenamtlichen Richter in zweiter Sitzung mit dem Langzeitfall beschäftigten.“
Skandal stoppen
Wir gratulieren Kollegen Sebastian Cano zu diesem erneuten Erfolg. Wir fordern gleichzeitig erneut die Einhaltung der Menschenrechte und des Betriebsverfassungsgesetzes bei Rhenus Logistics! Der Skandal bei Rhenus muss endlich gestoppt und die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden!