Rhen­us Mannheim

Erneu­te Nie­der­la­ge für BR-Mobber

Seit mehr als 10 Jah­ren ver­sucht Rhen­us Logi­stics GmbH Mann­heim, mit allen Mit­teln den Kol­le­gen Cano aus dem Betrieb zu mob­ben. Will­fäh­ri­ger Hel­fer ist dabei die „Betriebsrats“-Mehrheit.

S.K.

Eine sechs­stel­li­ge Sum­me hat die Unter­neh­mens­lei­tung für den Krieg gegen einen akti­ven Inter­es­sen­ver­tre­ter der Beleg­schaft aus­ge­ge­ben. Einer­seits. Ander­seits wird den Beschäf­tig­ten von Rhen­us Geld vor­ent­hal­ten, weil kei­ne Tarif­löh­ne gezahlt werden.

Ein Blick zurück

Nach einem gewon­ne­nen Kün­di­gungs­schutz­pro­zess hat­te Sebas­ti­an die Arbeit bei Rhen­us im Novem­ber 2012 wie­der aufgenommen. 
Im April 2013 hat­te der Betriebs­rat erneut der Ver­set­zung Sebas­ti­ans auf einen iso­lier­ten Straf­ar­beits­platz zum Kar­ton­fal­ten direkt vor einer Wand zuge­stimmt. Im Juli 2013 war eine Orts­be­ge­hung des Arbeits­ge­richts bei Rhen­us ter­mi­niert, um die Arbeits­be­din­gun­gen kon­kret bewer­ten zu kön­nen. „Zufäl­lig“ wur­de Sebas­ti­an kurz davor, am 05. Juli 2013 von der Arbeit „frei­ge­stellt“ und 10 Tage spä­ter von Rhen­us erneut frist­los gekündigt. 
Die­se außer­or­dent­li­che Kün­di­gung von Rhen­us ist nicht nur von der ers­ten Instanz für unwirk­sam erklärt wor­den. Der Mann­hei­mer Mor­gen titel­te hier­zu am 11.09.2014: „Arbeits­ge­richt: Rhen­us unter­liegt Betriebs­rat erneut“.
Auch in der von Rhen­us trotz feh­len­der Erfolgs­au­sich­ten ange­ru­fe­nen zwei­ten Instanz, dem Lan­des­ar­beits­ge­richt, unter­lag das Unter­neh­men am 12. März 2015.

Pres­se informiert

Wie­der berich­te­te der Mann­hei­mer Mor­gen. In der Aus­ga­be vom 13.03.2015 war dazu unter der Über­schrift „Rhen­us unter­liegt im Streit mit Ex-Betriebs­rat“ fol­gen­des zu lesen:
„In dem schier unend­li­chen Kün­di­gungs­streit zwi­schen Rhen­us Logi­stics und Ex-Betriebs­rat Sebas­ti­an Cano ging nach 25-minü­ti­ger Ver­hand­lung auf ein­mal alles ganz schnell. Das Unter­neh­men unter­lag beim Lan­des­ar­beits­ge­richt Mann­heim: Die 16. Kam­mer wies die Beru­fungs­kla­ge ab und bestä­tig­te das erst­in­stanz­li­che Urteil. Damit ist und bleibt die außer­or­dent­li­che Kün­di­gung unwirksam.
Auch dies­mal war der Zuschau­er­saal wie­der knall­voll, als sich die Kam­mer­vor­sit­zen­de Bir­git Zim­mer­mann und die bei­den ehren­amt­li­chen Rich­ter in zwei­ter Sit­zung mit dem Lang­zeit­fall beschäftigten.“

Skan­dal stoppen

Wir gra­tu­lie­ren Kol­le­gen Sebas­ti­an Cano zu die­sem erneu­ten Erfolg. Wir for­dern gleich­zei­tig erneut die Ein­hal­tung der Men­schen­rech­te und des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes bei Rhen­us Logi­stics! Der Skan­dal bei Rhen­us muss end­lich gestoppt und die Ver­ant­wort­li­chen müs­sen zur Rechen­schaft gezo­gen werden!

aus der Rhein-Neckar Bei­la­ge zur Avan­ti 232, April 2015
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