„Steuergerechtigkeit“?

R. S.
Die Steuergerechtigkeit ist ein wesentlicher Grundsatz des Steuerrechts gemäß Art. 3 Abs. 1 GG.
Die fehlende Besteuerung hoher Vermögen und großer Erbschaften wird dem nicht gerecht. Sie verstärkt den Überreichtum. Überreichtum verfestigt die … mehr