Vor 100 Jahren

Kam­pa­gne zur Fürstenenteignung

 

E. B.

Infol­ge der Novem­ber­re­vo­lu­ti­on von 1918 wur­de feu­da­les Eigen­tum zwar beschlag­nahmt, aber nicht enteignet.

Agitation für das Volksbegehren, 1926. (Foto: Gemeinfrei [CC BY-SA 3.0 de].)

Agi­ta­ti­on für das Volks­be­geh­ren, 1926. (Foto: Gemein­frei [CC BY-SA 3.0 de].)

Die Wei­ma­rer Ver­fas­sung von 1919 garan­tier­te mit Arti­kel 153 das Eigen­tum und ermög­lich­te zugleich auch Ent­eig­nun­gen, die dem „All­ge­mein­wohl“ dien­ten. Sie waren jedoch nur auf gesetz­li­cher Grund­la­ge mit „ange­mes­se­ner“ Ent­schä­di­gung erlaubt – soweit nicht per Reichs­ge­setz ande­res fest­ge­legt war.

Fürs­ten hin­ge­gen for­der­ten hohe finan­zi­el­le Ent­schä­di­gun­gen für ent­gan­ge­ne Gewin­ne aus den Beschlag­nah­mun­gen und die freie Ver­fü­gungs­ge­walt über „ihr“ Eigen­tum zurück. Als 1925 Gerichts­ur­tei­le bekannt wur­den, die die­se Auf­fas­sung bestä­tig­ten, reagier­te ein Groß­teil der ver­arm­ten Bevöl­ke­rung empört.

Die KPD for­der­te daher sehr aktiv und öffent­lich­keits­wirk­sam, die Fürs­ten zuguns­ten der arbei­ten­den Klas­sen zu ent­eig­nen. Ange­sichts der hohen Erwerbs­lo­sig­keit und der Stim­mung ihrer eige­nen Par­tei­ba­sis sah sich die SPD-Füh­rung gezwun­gen, die Initia­ti­ve der KPD zu unterstützen.

KPD und SPD brach­ten im Janu­ar 1926 im Reichs­tag mit Erfolg einen Antrag zur Durch­füh­rung eines Volks­ent­scheids über die ent­schä­di­gungs­lo­se Ent­eig­nung der Fürs­ten­häu­ser ein.

Die mas­si­ve Pro­pa­gan­da der Ent­eig­nungs­geg­ner (rech­te Par­tei­en, natio­na­lis­ti­sche Ver­bän­de, Reichs­prä­si­dent von Hin­den­burg und Kir­chen) führ­te jedoch zum Schei­tern des Volks­ent­scheids am 20. Juni 1926. In der Fol­ge kam es zu finan­zi­el­len Ent­schä­di­gun­gen für die Fürstenhäuser.

Aus Avan­ti² Rhein-Neckar Janu­ar 2026
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