Dul­ger-Fir­ma ProMinent

Mit „Ver­dachts­kün­di­gung“ gegen BR

H. N.

Schon seit meh­re­ren Jah­ren wird bei Pro­Mi­nent Hei­del­berg der akti­ve, in der IG Metall (IGM) orga­ni­sier­te Betriebs­rat (BR) bekämpft.

Von beson­de­rer Bedeu­tung ist die­ses Trei­ben, weil Rai­ner Dul­ger, Mit­ei­gen­tü­mer und Mit­glied der drei­köp­fi­gen Geschäfts­lei­tung des Unter­neh­mens ist. R. Dul­ger ist Prä­si­dent der „Bun­des­ver­ei­ni­gung der Deut­schen Arbeit­ge­ber­ver­bän­de e. V.“ (BDA), des wich­tigs­ten deut­schen Kapitalistenverbandes.

In den letz­ten Mona­ten vor den Betriebs­rats­wah­len hat­te das Pro­Mi­nent-Manage­ment sei­ne Angrif­fe plan­mä­ßig ver­schärft. Offen­sicht­lich will es mas­si­ve Ver­la­ge­run­gen von Arbeits­plät­zen ins Aus­land durch­füh­ren und sieht des­halb einen hand­lungs­fä­hi­gen BR als Hin­der­nis an.

Konferenz „BR im Visier“ in Mannheim, 16. Oktober 2021. (Foto: helmut-roos@web.de.)

Kon­fe­renz „BR im Visier“ in Mann­heim, 16. Okto­ber 2021. (Foto: helmut-roos@web.de.)

BR-Mob­bing ohne Ende?
Gericht­li­che Anfech­tun­gen von Betriebs­rats-Beschlüs­sen, Ver­leum­dung des BR in der Beleg­schaft („unko­ope­ra­tiv“, „zu teu­er“, „gefähr­det Arbeits­plät­ze“, „blo­ckiert not­wen­di­ge Unter­neh­mensent- schei­dun­gen“, „scha­det der Fir­ma in der Öffent­lich­keit“ …), Behin­de­rung des gewerk­schaft­li­chen Enga­ge­ments in der IGM, finan­zi­el­le Ange­bo­te an akti­ve Betriebs­rä­te für das Auf­ge­ben ihres Man­dats und das Ver­las­sen der Fir­ma, Kün­di­gungs­an­dro­hun­gen gegen den bis­he­ri­gen Betriebs­rats­vor­sit­zen­den und sei­nen Stell­ver­tre­ter wäh­rend einer Eini­gungs­stel­len­sit­zung zum Gesund­heits­schutz (!) in Anwe­sen­heit von drei exter­nen Juris­ten, die Grün­dung einer fir­men­ge­steu­er­ten Lis­te „Pro Pro­Mi­nent“, per­sön­li­che Ein­schüch­te­rung von IGM-Kan­di­da­tin­nen für die Betriebs­rats-Wah­len, Beschä­di­gung und Ent­fer­nen von Wahl­aus­hän­gen der IGM-Lis­te, mas­si­ver Druck von lei­ten­den Ange­stell­ten auf Beschäf­tig­te „rich­tig“ zu wäh­len − die Auf­zäh­lung der geset­zes­wid­ri­gen Machen­schaf­ten der Geschäfts­lei­tung und ihrer Hand­la­ger ist lang und sie wird immer länger.

Bei den BR-Wah­len am 5. April 2022 „sieg­te“ die gel­be Lis­te trotz inten­sivs­ter Schüt­zen­hil­fe durch das Manage­ment den­noch nur mit gan­zen 6 Stim­men vor der IGM-Lis­te. Es ist offen­sicht­lich, dass das Wahl­er­geb­nis durch Ver­stö­ße beein­flusst wur­de, die im Nach­hin­ein nicht mehr kor­ri­giert wer­den konnten.

In einem sol­chen Fall ist es sehr wahr­schein­lich, dass ein Gericht die Ungül­tig­keit der Betriebs­rats­wahl fest­stellt. Aller­dings hät­ten dazu drei wahl­be­rech­tig­te Betriebs­an­ge­hö­ri­ge oder die zustän­di­ge Gewerk­schaft die Wahl auch anfech­ten müs­sen. Dies ist lei­der nicht geschehen.

Laut einem Bericht der ört­li­chen Rhein-Neckar-Zei­tung vom 7. April 2022 woll­te der Bevoll­mäch­tig­te der IG Metall Hei­del­berg, Gei­ger, nach der Wahl „kein wei­te­res Öl ins Feu­er gie­ßen“. Er wird mit der Aus­sa­ge zitiert: „Die Beleg­schaft hat ent­schie­den und wir schau­en uns das jetzt an und ent­schei­den, wie wir jetzt damit umgehen.“

Ver­dachts­kün­di­gung“ als Waffe
Wie zu befürch­ten war, führ­te die Geschäfts­lei­tung nach den Betriebs­rats­wah­len ihr BR-Mob­bing kon­se­quent fort. Sie setz­te dazu das in sol­chen Fäl­len übli­che Mit­tel der „Ver­dachts­kün­di­gung“ ein. Es steht zwar in völ­li­gem Wider­spruch zu dem ansons­ten gel­ten­den Rechts­grund­satz „im Zwei­fel für den Ange­klag­ten“, ist aber legal. Das ist kein Zufall, son­dern ein bis heu­te nicht besei­tig­tes Erbe des faschis­ti­schen „Arbeits­rechts“!

Am 13. April 2022 über­reich­te das Manage­ment dem Betriebs­rat einen „Antrag auf Zustim­mung zur außer­or­dent­li­chen und frist­lo­sen, ver­hal­tens­be­ding­ten Kün­di­gung“ des bis­he­ri­gen BR-Vor­sit­zen­den. Eine ernst­zu­neh­men­de Begrün­dung für die­se „Ver­dachts­kün­di­gung“ gibt es offen­bar nicht. Des­we­gen hat das zu die- sem Zeit­punkt noch amtie­ren­de „alte“ BR-Gre­mi­um dem Antrag widersprochen.

Weni­ge Tage spä­ter bean­trag­te die Unter­neh­mens­füh­rung erneut die Zustim­mung zur Kün­di­gung, nun aber beim neu kon­sti­tu­ier­ten Betriebs­rat. Am 25. April 2022 hat die­ser eben­falls eine Ableh­nung beschlossen.

Am Tag danach ist durch einen Pres­se­be­richt bekannt gewor­den, dass die Unter­neh­mens­füh­rung bereits am 21. April 2022 beim Arbeits­ge­richt Mann­heim (Kam­mern Hei­del­berg) einen „Zustim­mungs­er­set­zungs­an­trag“ ein­ge­reicht hat. Ein „Güte­ter­min“ ist auf den 12. Mai 2022 fest­ge­setzt wor­den. Soll­te es dabei zu kei­ner „güt­li­chen Eini­gung“ kom­men, beginnt das Haupt­ver­fah­ren vor der zustän­di­gen Kammer.

Soli­da­ri­tät erforderlich
In einer Mit­tei­lung des Mann­hei­mer Komi­tees „Soli­da­ri­tät gegen Betriebs­rats-Mob­bing!“ zu dem Fall heißt es: „Alle, die sol­che Vor­ge­hens­wei­sen nicht akzep­tie­ren wol­len und kön­nen, sind auf­ge­ru­fen, ver­stärkt Soli­da­ri­tät mit dem betrof­fe­nen Kol­le­gen zu organisieren.“

Dies ist eigent­lich die urei­gens­te Auf­ga­be der zustän­di­gen IGM-Geschäfts­stel­le in Hei­del­berg. Laut RNZ vom 23. April 2022 teil­te sie auf Anfra­ge zu den Vor­gän­gen bei Pro­Mi­nent mit, dass „ihr der Fall bekannt“ sei …

Aus Avan­ti² Rhein-Neckar Mai 2022
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