Der Auftakt zu einem „politischen Genozid“
E. B.
Vom 19. bis 24. August 1936 fand der erste Moskauer Schauprozess im „Oktobersaal“ des örtlichen Gewerkschaftshauses statt.

Cover des ISP-Buches von Leo Sedow zu den Moskauer Prozessen.
In diesem von Stalin und seinen Handlangern inszenierten Verfahren gegen das „trotzkistisch-sinowjewistische terroristische Zentrum“ wurden Anklagen gegen 16 Personen (u. a. führende alte Bolschewiki wie Kamenjew und Sinowjew) „verhandelt“.
Chefankläger war der ehemalige Menschewik (Sozialdemokrat) Wyschisnki. Er behauptete, die Angeklagten hätten sich mit Trotzki und ausländischen Agenten zum „Sturz der Sowjetmacht“ verschworen. Dieser Vorwurf war frei erfunden.
Durch Folter und psychischen Druck erzwungene „Geständnisse“ sollten die Todesurteile gegen alle 16 Angeklagten und ihre Erschießung am 25. August 1936 rechtfertigen.
Im Januar 1937 fand ein zweites Verfahren, diesmal gegen weitere 13 Beschuldigte (u. a. Revolutionäre wie Pjatakow und Radek) statt. Im März 1938 folgte schließlich der dritte Schauprozess – gegen 21 „Verschwörer“ und „Terroristen“ (darunter weitere führende Alt-Bolschewiki wie Bucharin und Rakowski).
Die Schauprozesse dienten einerseits der „Rechtfertigung“ des stalinistischen Massenterrors, dem von 1936-1938 mehrere Millionen Menschen zum Opfer fielen. Andererseits sollten sie von diesen verbrecherischen „Säuberungen“ ablenken.
Der Sozialist Isaac Deutscher bezeichnete den „Großen Terror“ Stalins und seiner Helfer sehr zu Recht als einen „politischen Genozid“.
