Karstadt/Kaufhof

Mit Ben­ko vom „Sys­tem­wa­ren­haus“ zum „Sys­tem­ta­rif­ver­trag“?

Hel­mut Born

Nach der Über­nah­me von Kauf­hof durch die Signa-Grup­pe des öster­rei­chi­schen Immo­bi­li­en­mo­guls Ben­ko und dem dar­auf fol­gen­den Zusam­men­schluss mit Kar­stadt wird Kauf­hof mäch­tig durch­ein­an­der­ge­wir­belt und soll auf das Niveau von Kar­stadt zurecht­ge­stutzt werden.

Vor­aus­ge­gan­gen war der Abschluss eines Inter­es­sen­aus­gleichs und Sozi­al­plans mit dem Gesamt­be­triebs­rat (GBR) des Kauf­hofs, in dem Ben­ko die Akzep­tie­rung sei­ner gesam­ten „Umbau­plä­ne“ durch den GBR errei­chen konnte.

Ver­ein­ba­run­gen bei Kaufhof
Dazu gehö­ren vor allem:
• Die weit­ge­hen­de Still­le­gung der Köl­ner Zentrale.
• Mas­si­ver Per­so­nal­ab­bau in den Filialen.
• Zer­stü­cke­lung der Tätig­kei­ten im Ver­kauf nach Kas­se, Auf fül­len und Ver­kaufs­tä­tig­keit mit ent­spre­chen­den Um/Ab gruppierungen.
• Der weit­ge­hen­de Abbau einer Ebe­ne bzw. mas­si­ve Per­so­nal redu­zie­rung in den ver­schie­de­nen Ebe­nen (Abtei­lungs­lei­ter- Innen, Erst­kräf­te, Geschäfts­lei­tun­gen) d. h.in der Mana­ger spra­che „Ver­schlan­kung“.
• Die Aus­glie­de­rung der Haus­ver­wal­tun­gen in eine gemein­sa me Gesell­schaft mit den Karstadt-Abteilungen.
• Die Aus­glie­de­rung der Lebens­mit­tel­ab­tei­lun­gen und Zusam men­le­gung mit den Kar­stadt-Lebens­mit­tel­ab­tei­lun­gen zu Kar­Fein (Koope­ra­ti­on mit Rewe).
• Die Schlie­ßung der Lebens­mit­tel­ab­tei­lun­gen in Ful­da und Düs­sel­dorf-Wehr­hahn zum 31.08.2019.

Die­se Ver­ein­ba­run­gen wur­den unter mas­si­vem Druck vom GBR am 15. Mai 2019 unter­schrie­ben. Nur kur­ze Zeit spä­ter gab Ben­ko bekannt, dass er dem alten Eigen­tü­mer des Kauf­hofs, der Nord­ame­ri­ka­ni­schen Hud­son Bay Com­pa­nie, die rest­li­chen Antei­le für ca. 1 Mil­li­ar­de € abge­kauft hat.

Am 5. August wur­de mit dem GBR der Gale­ria Logis­tik eben­falls ein Interessenausgleich/Sozialplan abge­schlos­sen, der eine weit­ge­hen­de Schlie­ßung der Läger und damit den zusätz­li­chen Abbau von min­des­tens 1.000 wei­te­ren Arbeits­plät­zen vorsieht.

Aus­stieg aus Tarifbindung
Zuvor hat­te Ben­ko bekannt gege­ben, dass auch Kauf­hof aus der Tarif­bin­dung aus­ge­stie­gen und nun im Ein­zel­han­dels­ver­band Mit­glied ohne Tarif­bin­dung sei. Bei Kar­stadt läuft noch ein so- genann­ter Sanie­rungs­ta­rif­ver­trag, der den Beschäf­tig­ten bis 2021 Ein­kom­men 12 % unter­halb des Flä­chen­ta­rif­ver­tra­ges zumutet.

Da Ben­ko davon spricht, dass die „Sanie­rung“ von Kauf­hof meh­re­re Jah­re dau­ert, möch­te er auch bei Kauf­hof einen ähn­li­chen Tarif­ver­trag wie bei Kar­stadt abschlie­ßen. Dage­gen sprach sich die bei Kauf­hof gebil­de­te Tarif­kom­mis­si­on eben­so aus wie die Tarif­kom­mis­si­on von Kar­stadt. Bei­de Tarif­kom­mis­sio­nen for­dern die Rück­kehr in den Flä­chen­ta­rif­ver­trag, aber nicht erst 2021, son­dern jetzt. Es sei nicht ein­zu­se­hen, dass Ben­ko Mil­li­ar­den für die Über­nah­me des Kauf­hof aus­ge­ben kön­ne, aber die Beschäf­tig­ten nicht nach Tarif bezahle.

Dar­über lässt Ben­ko jedoch über­haupt nicht mit sich reden. Statt­des­sen unter­brei­te­te er der Füh­rung von ver.di einen Vor­schlag für einen „Zukunfts­ta­rif­ver­trag“. Die­ser sol­le die neue Struk­tur im Waren­haus­kon­zern abbil­den. Das heißt, dass die Auf­tei­lung der Ver­kaufs­tä­tig­kei­ten dort klar defi­niert ist und Aus­ein­an­der­set­zun­gen um die Ein­grup­pie­rung wie bei Kar­stadt been­det wer­den. Nach sei­nen Vor­stel­lun­gen soll solch ein Tarif­ver­trag eine Lauf­zeit bis 2025 haben und sowohl für Kauf­hof wie für Kar­stadt gelten.

Wür­de Ben­ko dies durch­set­zen, könn­ten die Kar­stadt-Beschäf­tig­ten ihre für 2021 vor­ge­se­he­ne Rück­kehr in den Flä­chen­ta­rif­ver­trag ver­ges­sen. Aber offen­sicht­lich möch­te Ben­ko auch gar nicht mehr zum Ein­zel­han­dels­ta­rif­ver­trag zurück, son­dern einen spe­zi­el­len Tarif­ver­trag für die Spar­te „Waren­haus“ erreichen.

Kampf für Tarifbindung
Im Juni ver­such­te die ver.di-Führung bei einem Tref­fen der Tarif­kom­mis­sio­nen von Kauf­hof und Kar­stadt in Kas­sel, eine gemein­sa­me Ver­hand­lungs­kom­mis­si­on wäh­len zu las­sen. Die­ses Vor­ge­hen fand aller­dings dort kei­ne Mehr­heit. Die Tarif­kom­mis­sio­nen for­der­ten viel­mehr erneut die Rück­kehr in den Flächentarifvertrag.

In der lau­fen­den Tarif­run­de im Ein­zel­han­del war die wich­tigs­te For­de­rung neben 6,5 % Ein­kom­mens­stei­ge­rung die Wie­der­ein­füh­rung der All­ge­mein­ver­bind­lich­keit des Tarif­ver­trags. Gleich­zei­tig sen­det jedoch die ver.di-Führung das Signal, dass es in einem bedeu­ten­den Kon­zern des Ein­zel­han­dels ande­re Rege­lun­gen geben kön­ne. Damit signa­li­siert sie dem Ein­zel­han­dels­ver­band, dass auch in die­sem Jahr die For­de­rung nach All­ge­mein­ver­bind­lich­keit Ver­hand­lungs­mas­se ist. Bei dem Tarif­ab­schluss am 01.07.2019 spiel­te die­se For­de­rung dann auch kei­ne Rol­le mehr.

Am 06.08.2019 wur­den die Tarif­kom­mis­sio­nen über die Vor­stel­lun­gen der Unter­neh­mens­lei­tung unter­rich­tet. Sie droh­te damit, die bei­den Unter­neh­men zu fusio­nie­ren, wenn es zu kei­ner Eini­gung käme. Dann wür­de der Kar­stadt-Tarif­ver­trag auch für die Beschäf­tig­ten von Kauf­hof gel­ten. Dies wur­de von ver.di und den Mit­glie­dern empört zurückgewiesen.

Noch gibt es die Mög­lich­keit, mit Ben­ko einen Aner­ken­nungs­ta­rif­ver­trag abzu­schlie­ßen, der die Rück­kehr in die Tarif­bin­dung bedeu­ten wür­de. Aber dafür muss gekämpft wer­den. Da bei solch einer For­de­rung auch die Frie­dens­pflicht nicht gilt, könn­te ver.di direkt in die Aus­ein­an­der­set­zung gehen.

Aus Avan­ti² Rhein-Neckar Sep­tem­ber 2019
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