Kli­ma­päck­chen gegen Klimakatastrophe?

Gene­ral­streik! Was sonst?

E. B.

Internationaler Klimastreik in Mannheim, 20. September 2019 (Foto: Avanti²)

Inter­na­tio­na­ler Kli­ma­streik in Mann­heim, 20. Sep­tem­ber 2019 (Foto: Avanti²)

Mit ihrem Kli­ma­päck­chen hat die Gro­Ko am 20. Sep­tem­ber die Erwar­tun­gen erfüllt. Zumin­dest die der Kon­zer­ne. Aus Fach­krei­sen hin­ge­gen kommt ein­hel­li­ge Kri­tik. Kampf gegen die Ursa­chen des dra­ma­ti­schen Kli­ma­wan­dels? Fehl­an­zei­ge! Zudem sol­len - wie immer - letzt­end­lich die Bür­ge­rIn­nen mit gerin­gem Ein­kom­men die Zeche zahlen.

An dem­sel­ben 20. Sep­tem­ber haben welt­weit Mil­lio­nen Men­schen in mehr als 160 Staa­ten gegen die dro­hen­de Kli­ma­ka­ta­stro­phe pro­tes­tiert. Allein in Deutsch­land sol­len es 1,4 Mil­lio­nen gewe­sen sein. In der Rhein-Neckar-Regi­on betei­lig­ten sich rund 30.000 am inter­na­tio­na­len Kli­ma­streik, über 10.000 davon allein in Mannheim.

Die­se außer­par­la­men­ta­ri­sche Mobi­li­sie­rung war ein enor­mer Erfolg. Aber wer­den Mas­sen­de­mons­tra­tio­nen aus­rei­chen, um eine Wen­de in der Kli­ma­po­li­tik zu erreichen?

Das ist wegen der Zusam­men­bal­lung wirt­schaft­li­cher Macht und ihres Ein­flus­ses auf die Poli­tik zu bezwei­feln. 147 Kon­zer­ne beherr­schen die Welt­wirt­schaft (laut ETH Zürich 2011). Sie wer­den direkt oder indi­rekt kon­trol­liert von 2.200 Mil­li­ar­därs-Clans. Und die­se wol­len nur eines: Mehr Pro­fit - kos­te es, was es wolle!

Des­halb soll­ten alle, die einen wirk­sa­men Kli­ma­schutz wol­len, sich noch kon­se­quen­ter Gedan­ken über die Per­spek­ti­ven der Kli­ma­be­we­gung machen.

Die Regie­rungs­po­li­tik miss­ach­tet ele­men­ta­re Inter­es­sen von Mensch und Natur. Sie ver­stößt gegen das „Recht auf Leben und kör­per­li­che Unver­sehrt­heit“ nach Arti­kel 2 Grund­ge­setz (GG). Es ist unzwei­fel­haft, dass die Kli­ma­ka­ta­stro­phe zuneh­mend Gesund­heit und Leben von Men­schen zerstört.

Das betrü­ge­ri­sche Ver­hal­ten von Auto-, Digi­tal-, Ener­gie-, Finanz- oder Lebens­mit­tel­kon­zer­nen ver­stößt gegen die Ver­pflich­tung des Eigen­tums gemäß Arti­kel 14 GG, „dem Woh­le der All­ge­mein­heit [zu] dienen“.

Wir sagen: „Wo Recht zu Unrecht wird, wird Wider­stand zur Pflicht!“

Aus Avan­ti² Rhein-Neckar Okto­ber 2019
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