nora-sys­tems Weinheim

Betriebs­rats­wahl ungültig 

Betriebs­rats­mehr­heit zieht vor’s Landesarbeitsgericht

 

Kor­re­spon­dent Weinheim

Am 10. Juli 2014 hat das Arbeits­ge­richt Mann­heim die Betriebs­rats­wahl beim Boden­be­lags­her­stel­ler nora-sys­tems in Wein­heim (ca. 900 Beschäf­tig­te) für ungül­tig erklärt. Das Gericht hat damit die Anfech­tung der Wahl durch die Min­der­heit im Betriebs­rat bestätigt.

In ihrem Info vom 14.07.2014 erklärt die BR-Min­der­heit ihr Vor­ge­hen: „Die Grün­de hier­für waren gra­vie­ren­de Ver­stö­ße gegen grund­le­gen­de gesetz­li­che Bestim­mun­gen bei der Durch­füh­rung der Wahl. So wur­de z. B. ein nicht unbe­trächt­li­cher Teil der Beleg­schaft (u. a. die 24 Beschäf­tig­ten in den Sai­son­ar­beits­zeit­mo­del­len 8:4 und 10:2) an der Aus­übung des pas­si­ven Wahl­rechts gehin­dert. Sie hat­ten nicht die erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen zur Betriebs­rats­wahl erhal­ten. Dadurch wur­de ihnen die Mög­lich­keit genom­men, selbst zur Betriebs­rats­wahl zu kan­di­die­ren. Dazu kom­men wei­te­re Ver­stö­ße gegen die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen wie z. B. das Nicht­be­nut­zen von Wahl­um­schlä­gen bei der Abga­be der Stimm­zet­tel.” Ein wesent­li­cher wei­te­rer Hin­ter­grund der Wahl­an­fech­tung ist die schon seit Jah­ren anhal­ten­de Aus­ein­an­der­set­zung bei nora sys­tems zwi­schen einer unter­neh­mer­na­hen BR-Mehr­heit und der beleg­schafts­ori­en­tier­ten BR-Minderheit.

Vor zwei Jah­ren waren das Aus­schluss­ver­fah­ren aus dem Betriebs­rat und die frist­lo­se Kün­di­gung des Min­der­heits­ver­tre­ters Hel­mut Schmitt durch die Geschäfts­lei­tung und die BR-Mehr­heit Fol­gen die­ses Kon­flikts. Hel­mut Schmitt hat sich in bei­den Ver­fah­ren vor Gericht durch­ge­setzt. Er muss­te sowohl wei­ter­be­schäf­tigt als auch wie­der als Betriebs­rat ein­ge­setzt wer­den. Bei der BR-Wahl am 3. März 2014 wur­den erst­mals bei nora sys­tems Lis­ten­wah­len durch­ge­führt. Ins­ge­samt fünf Lis­ten kan­di­dier­ten. Drei davon waren offen­sicht­lich unter­neh­mer­nah. Deren Koali­ti­on führ­te nach der Wahl dazu, dass sich die alte Mehr­heit trotz des rela­ti­ven Erfolgs der akti­ven Kol­le­gIn­nen um Hel­mut Schmitt wie­der behaup­ten konn­te. Der neue BR-Vor­sit­zen­de und sein Stell­ver­tre­ter sind die Reprä­sen­tan­ten des unter­neh­mer­na­hen Kur­ses. Durch die Wahl­an­fech­tung soll die Beleg­schaft noch ein­mal die Chan­ce erhal­ten, in einem demo­kra­ti­schen Ver­fah­ren über die Zusam­men­set­zung des BR-Gre­mi­ums neu zu bestim­men. Ins­be­son­de­re die Wahl von Reprä­sen­tan­ten der alten Mehr­heit an die BR-Spit­ze ist auf den Wider­spruch gro­ßer Tei­le der Beleg­schaft gesto­ßen. Der Beschluss des Arbeits­ge­richts ist noch nicht rechtskräftig.

Die BR-Mehr­heit hat nun ent­schie­den, die Revi­si­on des Urteils durch das Lan­des­ar­beits­ge­richt zu bean­tra­gen. Auf­grund der Ein­deu­tig­keit der Ver­stö­ße gegen die Wahl­ord­nung hat die Revi­si­on aber kei­ne Chan­ce, den jetzt aus­ge­spro­che­nen Beschluss zu ändern. Um eine betriebs­rats­lo­se Zeit zu ver­mei­den, hat die BR-Min­der­heit den sofor­ti­gen Rück­tritt des Betriebs­rats und die Ein­lei­tung von Neu­wah­len bean­tragt. Im Info der BR-Min­der­heit steht hier­zu: „Vor die­sem Hin­ter­grund appel­lie­ren wir an alle Betriebs­rats­mit­glie­der jetzt, durch einen geschlos­se­nen Rück­tritt, den Weg frei­zu­ma­chen für eine schnel­le Neu­wahl, nicht zuletzt auch, um zu ver­hin­dern, dass es zu einer betriebs­rats­lo­sen Zeit kommt.

Solan­ge das Urteil noch nicht rechts­kräf­tig ist, kann der Betriebs­rat jeder­zeit geschlos­sen zurück­tre­ten, um die Neu­wahl ein­zu­lei­ten. Bis zum Abschluss der Wahl blie­be er dann auch im vol­len Umfang im Amt. Soll­te das Urteil aber rechts­kräf­tig wer­den, dann wür­de der Betriebs­rat sofort sein Man­dat ver­lie­ren und es gäbe tat­säch­lich eine betriebs­rats­lo­se Zeit bis zur Wahl eines neu­en Betriebs­rats.“ Der Antrag zum Rück­tritt und für die Durch­füh­rung von Neu­wah­len wur­de jedoch von der BR-Mehr­heit abge­lehnt. Damit geht sie bewusst das Risi­ko einer betriebs­rats­lo­sen Zeit ein. Ein Ter­min für die Ent­schei­dung vor dem Lan­des­ar­beits­ge­richt liegt zur Zeit noch nicht vor. Die Erfah­rung zeigt, dass dies aber eini­ge Mona­te dau­ern kann. Wir wer­den über die wei­te­re Ent­wick­lung berichten.

aus der Rhein-Neckar  Bei­la­ge zur Avan­ti 225, Sep­tem­ber 2014
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