Pri­vi­le­gi­en der „Volks­ver­tre­ter“

 

R. S.

Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te (MdB) erhal­ten in vier Jah­ren ein steu­er­fi­nan­zier­tes Ent­gelt, für das Durch­schnitts­ver­die­nen­de 28 Jah­re arbei­ten müs­sen. Bereits nach einem Jahr im Bun­des­tag haben sie Anspruch auf eine Alters­ver­sor­gung, die sich an den Abge­ord­ne­ten­be­zü­gen von der­zeit 11.833 € im Monat orientiert.

Das vor­läu­fi­ge Durch­schnitts­ein­kom­men für Beschäf­tig­te liegt in 2026 bei 51.944 € im Jahr. Das ergibt einen Ren­ten­punkt, des­sen Wert (ab 1.07.2026) bei 42,52 € liegt. Durchschnittsverdiener:innen erhal­ten damit nach 28 Jah­ren Bei­trags­zah­lung brut­to 1.190,56 € Ren­te wäh­rend ein Abge­ord­ne­ter nach nur 4 Bei­trags­jah­ren etwa den glei­chen Betrag erhält.

(Quel­le: FR, 6.06.2 026.)

Aus Avan­ti² Rhein-Neckar Juli/August 2026
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