Tarif­ab­schluss Öffent­li­cher Dienst - Der Sprung des Tigers

H. B.

Am Diens­tag, dem 17. April 2018, wur­de nach drei­tä­gi­gen Ver­hand­lun­gen in der Tarif­run­de für Bund und Kom­mu­nen eine Eini­gung erzielt. Auf den ers­ten Blick ist sie unbefriedigend.

Die For­de­rung nach 6 % mehr Ein­kom­men wie nach einem Min­dest­be­trag von 200 € für 12 Mona­te fin­det sich in dem Abschluss nicht wie­der. Ins­be­son­de­re die For­de­rung nach dem Min­dest­be­trag war sehr popu­lär. Sie hat sicher­lich zu den guten Mobi­li­sie­run­gen auch in Mann­heim und Umge­bung beigetragen.

Kundgebung von ver.di am 11. April 2018 in Mannheim ( Foto:Avanti²)

Kund­ge­bung von ver.di am 11. April 2018 in Mann­heim (Foto:Avanti²)

Der Min­dest­be­trag soll­te vor allem den unte­ren Ein­kom­mens­grup­pen zugu­te kom­men. Zudem soll­ten dadurch die Abstän­de zu den höhe­ren Grup­pen ver­rin­gert werden.

Dem­ge­gen­über woll­ten vor allem die Ver­tre­te­rIn­nen der Kom­mu­nen, dass eher die höhe­ren Ein­kom­mens­grup­pen gestärkt wer­den. Für den öffent­li­chen Dienst sei es schwie­rig, Fach­kräf­te zu bekom­men. Genau die­se Logik spie­gelt sich im Abschluss wie­der, auch wenn die unte­ren Ein­kom­mens­grup­pen nicht völ­lig außen vor bleiben.

Der Abschluss über die lan­ge Lauf­zeit von 30 Mona­ten trägt nicht dazu bei, ver.di zu stär­ken. Es wird eher schwie­rig wer­den, neue Mit­glie­der zu gewinnen.

Ein­kom­men
Ab 1. März 2018 gibt es eine Erhö­hung der Ein­kom­men um 3,19 % sowie eine Ein­mal­zah­lung von 250 € für die Tarif­grup­pen 1 – 6. Ein zwei­ter Schritt erfolgt ab dem 1. März 2019 mit einem wei­te­ren Plus von 3,09 %. Schließ­lich erhal­ten die Kol­le­gIn­nen ab 1. April 2010 noch einen „Zuschlag“ von 1,06 %.

Die­se Tarif­er­hö­hun­gen gel­ten für alle Beschäf­tig­ten. Dar­über hin­aus gibt es aber erheb­li­che Ver­än­de­run­gen in den ein­zel­nen Tarif­grup­pen oder Stu­fen. So fällt in allen Tarif­grup­pen die bis­he­ri­ge Stu­fe 1 weg. Das führt zu einer Erhö­hung der Ein­kom­men in die­ser Stu­fe vor allem für Ein­stei­ge­rIn­nen um gut 10 %. Ähn­li­ches gilt für die unte­ren und mitt­le­ren Ein­kom­mens­grup­pen. Dort betra­gen die Zuwäch­se bis zu 12 %.

Aus­bil­dungs­ver­gü­tun­gen
Aus­zu­bil­den­de erhal­ten jeweils zum 1. März eine Erhö­hung der Ver­gü­tun­gen um 50 €. Ihr Urlaub wird auf 30 Tage im Jahr ange­ho­ben. Das führt zu einer Gleich­stel­lung mit den ande­ren Beschäf­tig­ten. Die bis­he­ri­ge Über­nah­me­re­ge­lung nach dem Aus­bil­dungs- ende wird wie­der in Kraft gesetzt. Eine weit­ge­hen­de Über­nah­me­ga­ran­tie ist die Folge.

Für den betrieb­lich-schu­li­schen Bereich des Gesund­heits­sek­tors, in dem bis­her kei­ne Aus­bil­dungs­ver­gü­tun­gen gezahlt wer­den, ist die Auf­nah­me von Tarif­ver­hand­lun­gen vereinbart.

Schü­le­rIn­nen in pra­xis­be­zo­ge­nen Aus­bil­dungs­gän­gen zu Erzie­he­rIn­nen wer­den ab dem 1. März 2018 erst­mals vom Tarif­ver­trag erfasst.

Gesund­heits­we­sen
Für die Beschäf­tig­ten in den Kran­ken­häu­sern wur­de eine Son­der­ver­ein­ba­rung getrof­fen. Nach den geplan­ten Geset­zes­än­de­run­gen zur Kran­ken­haus­fi­nan­zie­rung wer­den Ver­hand­lun­gen über fol­gen­de Punk­te aufgenommen:
* Erhö­hung der Zeit­zu­schlä­ge bei Samstagsarbeit
* Ein­rech­nung der Pau­sen in die Arbeits­zeit bei Wechselschicht
* Über­stun­den­zu­schlä­ge für Teil­zeit­be­schäf­tig­te in Wechselschicht.
Von 2019 – 2021 gibt es jeweils einen zusätz­li­chen Urlaubs­tag bei Wechselschichtarbeit.

Fazit
Ins­ge­samt bringt die­ser Abschluss für vie­le Beschäf­tig­te sicher­lich erheb­li­che Ein­kom­mens­zu­wäch­se oder ande­re posi­ti­ve Rege­lun­gen. Aber die Dis­kre­panz zwi­schen den For­de­run­gen und dem Ergeb­nis wird die­ses Mal beson­ders deut­lich. Die­se Kri­tik betrifft nicht nur die lan­ge Laufzeit.

Es wur­de erneut sicht­bar, dass die Füh­rung von ver.di es nicht auf eine wirk­li­che Kraft­pro­be ankom­men las­sen will. Nur ein Streik hät­te den erfor­der­li­chen Druck zur Durch­set­zung der eige­nen For­de­run­gen ermöglicht.

Die Insze­nie­rung in die­sem Jahr ziel­te dar­auf ab, in der drit­ten Ver­hand­lungs­run­de zu einem Ergeb­nis zu kom­men. Dies ist dann auch gelun­gen. Aller­dings war der Preis dafür, dass sich inhalt­lich die kom­mu­na­len „Arbeit­ge­ber“ durch­ge­setzt haben. 

aus der Rhein-Neckar Bei­la­ge zur Avan­ti Mai 2018
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