nora sys­tems GmbH

Betriebs­rats­wahl 2014 unwirksam

 

Das Lan­des­ar­beits­ge­richt Baden-Würt­tem­berg – Kam­mern Mann­heim – (LAG) hat am 13. Janu­ar 2015 das Urteil des Arbeits­ge­richts aus dem Som­mer 2014 bestätigt.

O.T.

Das LAG hat damit, wie zu erwar­ten war, den Wider­spruch der Betriebs­rats-Mehr­heit gegen die erst­in­stanz­li­che Ent­schei­dung zurückgewiesen. 
Eine wei­te­re Rechts­be­schwer­de wur­de nicht zuge­las­sen. Damit ist in zwei­ter und letz­ter Instanz die Betriebs­rats­wahl vom 3. März 2014 bei der nora sys­tems GmbH end­gül­tig für unwirk­sam erklärt wor­den. Zudem wur­de die Recht­mä­ßig­keit der Anfech­tung der Betriebs­rats­wahl bei dem Wein­hei­mer Boden­be­lags­her­stel­ler bestätigt. 
Feh­len­de Infor­ma­tio­nen haben über 30 Beschäf­tig­te dar­an gehin­dert, ihr pas­si­ves Wahl­recht aus­zu­üben und damit für die Betriebs­rats­wahl zu kan­di­die­ren. Außer­dem war das Wahl­ge­heim­nis nicht gewähr­leis­tet, weil bei der Stimm­ab­ga­be die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Wahl­um­schlä­ge fehlten.

Der Betriebs­rat muss neugewählt werden!

Trotz mehr­fa­cher Auf­for­de­rung durch akti­ve Kol­le­gen im Betriebs­rat und aus der Beleg­schaft hat sich die „BR-Mehr­heit“ bis­her gewei­gert, zurück­zu­tre­ten. In der Fol­ge droht jetzt eine betriebs­rats­lo­se Über­gangs­zeit von meh­re­ren Wochen. 
Einen Monat nach Ein­gang des schrift­li­chen Urteils wird der Spruch des LAG rechts­kräf­tig. Dann ver­liert der bestehen­de Betriebs­rat sei­ne Funktion. 
Wir wer­den die zu erwar­ten­den wei­te­ren Machen­schaf­ten und Win­kel­zü­ge der unter­neh­mens­na­hen BR-Mit­glie­der auch in Zukunft genau beob­ach­ten. Wie schon in der Ver- gan­gen­heit wer­den wir hin­ge­gen die akti­ven Kol­le­gIn­nen in ihrem Kampf für eine Inter­es­sen­ver­tre­tung der Beleg­schaft unter­stüt­zen, die die­sen Namen verdient.

aus der Rhein-Neckar Bei­la­ge zur Avan­ti 230, Febru­ar 2015
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