„Steuergerechtigkeit“?

R. S.
Die Steuergerechtigkeit ist ein wesentlicher Grundsatz des Steuerrechts gemäß Art. 3 Abs. 1 GG.
Die fehlende Besteuerung hoher Vermögen und großer Erbschaften wird dem nicht gerecht. Sie verstärkt den Überreichtum. Überreichtum verfestigt die … mehr


![Gedenktafel für Michael Gaismair in Padua. (Bild: Gemeinfrei von Tonii [CC BY-SA.3.0].)](https://iso-4-rhein-neckar.de/wp-content/uploads/2025/10/s-12-150x100.jpg)

