BR-Mob­bing

Kei­ne Ein­zel­fäl­le, son­dern ein flä­chen­de­cken­der Skandal!

G.M.

Über den aktu­ell jüngs­ten bekannt­ge­wor­de­nen Fall von BR-Mob­bing berich­te­te die Frank­fur­ter Rund­schau in ihrer Aus­ga­be vom 11. August 2015. Unter der Über­schrift „Die Hexe muss weg“ wur­den die Atta­cken des Medi­ka­men­ten­her­stel­lers Mun­di­phar­ma gegen eine akti­ve Betriebs­rä­tin dar­ge­stellt. Lei­der ist das kein „Ein­zel­fall“, wie ein in dem Arti­kel zitier­ter IG BCE-Sekre­tär namens Alex­an­der Wies­bach meint.

Rich­tig ist viel­mehr, dass nur Ein­zel­fäl­le der Gewerk­schafts­be­kämp­fung (des „Uni­on-Bus­ting“) und des damit ein­her­ge­hen­den BR-Mob­bing in den Medi­en bekannt wer­den. Die enor­me Dimen­si­on die­ses meist igno­rier­ten Skan­dals, das Sys­tem der aggres­si­ven Ein­schüch­te­rung, des offe­nen Rechts­bruchs und der bru­ta­len Exis­tenz­ver­nich­tung, das hin­ter die­sen „Ein­zel­fäl­len“ steckt, wird nur sel­ten beleuchtet.
Fir­men unter­schied­li­cher Grö­ße gin­gen und gehen skru­pel­los gegen Betriebs­rä­te und enga­gier­te Gewerk­schafts­mit­glie­der vor, um die­se lahm zu legen.

Nicht nur will­fäh­ri­ge „Betriebs­rats-Mit­glie­der“, son­dern vor allem hoch­be­zahl­te, auf der­ar­ti­ge Diens­te spe­zia­li­sier­te „Rechts­an­walts-Kanz­lei­en“ (Nau­joks, Schrei­ner & Part­ner usw.) sowie „Bera­ter­fir­men“ spie­len in die­sem Zusam­men­hang eine ent­schei­den­de Rolle.
Nach vor­sich­ti­gen Schät­zun­gen sind von die­sen Machen­schaf­ten jähr­lich hun­der­te von gewerk­schaft­lich orga­ni­sier­ten Betriebs­rats­mit­glie­dern direkt betrof­fen. In der Fol­ge wer­den Beleg­schaf­ten durch die Kalt­stel­lung ihrer Inter­es­sen­ver­tre­tun­gen ein­ge­schüch­tert. Auch die Fami­li­en der betrof­fe­nen Betriebs­rä­te sind einem enor­men Druck aus­ge­setzt, durch den sie oft zugrun­de gehen.

Arbeits­ge­rich­te und Staats­an­walt­schaf­ten wei­gern sich in der Regel, die­se mas­si­ven Ver­stö­ße gegen das Grund­ge­setz und das Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz wahr­zu­neh­men oder gar ihnen Ein­halt zu gebieten.
Sei­tens der Bun­des­re­gie­rung ist eben­falls kein Ein­grei­fen gegen die­sen flä­chen­de­cken­den Skan­dal der Be- und Ver­hin­de­rung von Betriebs- oder Per­so­nal­rats­tä­tig­keit zu erkennen.
Klei­ne Initia­ti­ven hin­ge­gen wie das Mann­hei­mer Komi­tee „Soli­da­ri­tät gegen BR-Mob­bing“ strei­ten seit Jah­ren gegen die­se unhalt­ba­ren Zustän­de. Auch ein­zel­ne Gewerk­schafts­glie­de­run­gen enga­gie­ren sich entschlossen.

Was aber fehlt, das ist der kon­se­quen­te, bun­des­wei­te Wider­stand gegen die­se Form des Klas­sen­kampfs von oben. Das ist nicht zuletzt Auf­ga­be der Ein­zel­ge­werk­schaf­ten und ihres Dach­ver­bands DGB, denn deren betrieb­li­che Basis wird der­zeit zerstört.
Es ist des­halb umso mehr zu begrü­ßen, dass am 17. Okto­ber 2015 im Mann­hei­mer Gewerk­schafts­haus die 2. bun­des­wei­te Kon­fe­renz „Betriebs­rä­te im Visier“ statt­fin­det. Sie will einen wei­te­ren Bei­trag zur Ana­ly­se des BR-Mob­bing und zur Ver­net­zung einer öffent­lich­keits­wirk­sa­men Gegen­wehr leisten.

Den kom­plet­ten Fly­er mit dem Anmel­de­for­mu­lar fin­det Ihr unter  www.gegen-br-mobbing.de

aus der Rhein-Neckar Bei­la­ge zur Avan­ti 236, Sep­tem­ber 2015
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