Wir zitieren im Folgenden aus dem Newsletter von “AUFSTEHEN GEGEN RASSISMUS Rhein-Neckar”.
“Das presserechtlich verantwortliche AgR-Mitglied Karlheinz Paskuda erhielt am 24.12.2020 Post vom Amtsgericht Speyer. Doch statt des zu erwarteten Weihnachtsgeschenks war es ein Strafbefehl über 1800 Euro.
Grundlage ist mal wieder eine Klage von M. Schneider, Chef der namensgleichen Wählergruppe aus Speyer. AgR Speyer hatte in einem Flugblatt diese Fakten benannt:
- Schneider war in 2017 in Karlsruhe an einem Pegida-Ableger beteiligt
- Schneider arbeitete mit dem Rechtsradikalen Marco Kurz zusammen
- Schneider arbeitet mit dem rechtsradikalen ‚Frauenbündnis Kandel‘ zusammen
Diese Behauptungen sind nicht nur wahr, sondern in Speyer und darüber hinaus auch vielen Menschen bekannt, nur zum Staatsanwalt scheint sich das noch nicht herumgesprochen zu haben.
Deshalb haben wir selbstverständlich WIDERSPRUCH gegen den Strafbefehl eingelegt. Wir können unsere Behauptungen beweisen.
Man ist zwar schon einiges gewohnt, aber es hat uns doch verwundert, dass die Benennung von allgemein bekannten Tatsachen einen Strafbefehl des Staatsanwalts zu Folge hat. Schließlich hat die Wählergruppe Schneider im November 2019 gemeinsam mit M. Kurz den Tag ‚Gewalt an Frauen‘ in Speyer gestört. Wenige Monate später trat Schneider als Redner beim ‚Frauenbündnis‘ auf.
Deshalb muss die Rolle der Staatsanwaltschaft Speyer kritisch betrachtet werden: der Strafbefehl wurde nur auf Grundlage der Anzeige ausgestellt. Hätte die Staatsanwalt ihre Aufgabe wahrgenommen, unvoreingenommen zu ermitteln, hätte sie auch unsere Vorwürfe überprüfen müssen. Das ist offensichtlich nicht passiert.
Wir werden uns jedenfalls zu verteidigen wissen und die Verhandlung für die Öffentlichkeitsarbeit nutzen.”
Das gesamte Flugblatt könnt Ihr hier lesen: