Arbeits­welt: Gesund­heit als „Kos­ten­fak­tor“?

Gesund­heits­schutz erkämpfen!

 

M. G.

Gesund­heit ist ein Zustand des voll­stän­di­gen kör­per­li­chen, geis­ti­gen und sozia­len Wohl­erge­hens und nicht nur das Feh­len von Krank­heit oder Gebre­chen.“ So defi­nier­te es 1946 die Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on, als die Erin­ne­run­gen an die Ver­bre­chen des Faschis­mus, des Sta­li­nis­mus und des „demo­kra­ti­schen“ Impe­ria­lis­mus noch frisch waren.

Vorhut des Arbeiter:innenschutzes bei Alstom Power Mannheim. (Foto: BR Alstom Mannheim.)

Vor­hut des Arbeiter:innenschutzes bei Als­tom Power Mann­heim. (Foto: BR Als­tom Mannheim.)

Obwohl sich seit­dem das Wis­sen über Schutz von Gesund­heit und Vermeidung/Bekämpfung von Krank­hei­ten enorm ver­viel­facht hat, glaubt man sich ange­sichts der Zustän­de in der Arbeits­welt in einem Toll­haus zu befinden.

Gier zer­frisst Gehirne“
Schon der ehe­ma­li­ge CDU-Gene­ral­se­kre­tär Hei­ner Geiß­ler hat in einem in der Zeit vom 11.11.2004 ver­öf­fent­lich­ten „Wut­an­fall“ fest­ge­stellt: „In der glo­ba­len Wirt­schaft herrscht die pure Anar­chie. Die Gier zer­frisst den Herr­schern ihre Gehirne.“

Es fällt schwer, dem frü­he­ren Jesui­ten­zög­ling Geiß­ler zu wider­spre­chen. Füh­ren­de Kapi­ta­lis­ten­ver­tre­ter wie Dul­ger und ihre poli­ti­schen Hand­lan­ger in der Bun­des­re­gie­rung Merz/Klingbeil ver­fol­gen die Agen­da der Super­rei­chen. Deren Ziel ist, wie der Inter­na­tio­na­le Gewerk­schafts­bund (IGB) tref­fend for­mu­liert hat, „rei­cher wer­den, die Macht ergrei­fen und nie­mals … zur Rechen­schaft gezo­gen wer­den … Demo­kra­tie, Geset­ze und Arbeit­neh­mer­rech­te sind Hin­der­nis­se, die wir bie­gen oder zer­stö­ren müs­sen, um zu bekom­men, was wir wollen.“

In die­sem Sinn höh­len sie tag­täg­lich unse­re Grund­rech­te aus. Arti­kel 1 (1) GG: „Die Wür­de des Men­schen ist unan­tast­bar“? Nein, die Höhe der Pro­fi­te ist unan­tast­bar! Arti­kel 2 (2) GG: „Jeder hat das Recht auf Leben und kör­per­li­che Unver­sehrt­heit.“ Nein, Gesund­heit ist ein Kostenfaktor!

Gesund­heits­re­form“ statt Gesundheit
Mit ihrer „Gesund­heits­re­form“ will die Regie­rung unter ande­rem rund 20 Mrd. € im Jahr 2027 „ein­spa­ren“ – sprich zu Las­ten vor allem der Ver­si­cher­ten und der Beschäf­tig­ten im Gesund­heits­we­sen kür­zen. Angeb­lich soll so das Defi­zit der Gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) redu­ziert wer­den. Sicher­lich ist da Lob­by­is­mus und zyni­sche Hand­lang­erpo­li­tik für Wirt­schafts­in­ter­es­sen mit im Spiel. Aber es zeigt auch die Ver­kom­men­heit, Ver­blö­dung und Igno­ranz einer kar­rie­re­fi­xier­ten Berufs­po­li­tik auf.

Wer glaubt, sol­che Aus­sa­gen sei­en plat­te Pole­mik, den wol­len wir zu einem Kurz­trip ein­la­den. Unser Rei­se­ziel ist die obsku­re Welt des Gesund­heits­schut­zes in der Arbeitswelt.

Jedes Jahr ver­öf­fent­licht die Bun­des­an­stalt für Arbeits­schutz und Arbeits­me­di­zin (BAuA) einen Bericht über „Sicher­heit und Gesund­heit bei der Arbeit“ (SuGA). Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les über­mit­telt die­sen dann nach § 25 SGB VII an Bun­des­tag und Bundesrat.

2.340 arbeits­be­ding­te Todes­fäl­le in 2024
Im aktu­el­len SuGA 2024 sind inter­es­san­te Zah­len zu fin­den. In die­sem Jahr wur­den 104.468 Berufs­krank­hei­ten (BK) ange­zeigt, jedoch nur 29.306 (28 %) aner­kannt. Das bedeu­tet, dass die Kos­ten für die nicht aner­kann­ten BK von den GKV über­nom­men werden.

In 2024 wur­den zudem 1.900 Todes­fäl­le auf­grund von Berufs­er­kran­kun­gen plus 440 töd­li­che Arbeits­un­fäl­le registriert.
Die Unfall­ver­si­che­rungs­trä­ger (Berufsgenossenschaften/BG) haben nach vor­läu­fi­gen Ergeb­nis­sen wegen – oft ver­meid­ba­rer – Arbeits­un­fäl­le und Berufs­er­kran­kun­gen 19,7 Mrd. € auf­wen­den müssen.

Die Platt­form „Frag­Den­Staat“ bat den GKV-Spit­zen­ver­band mit Schrei­ben vom 16. Okto­ber 2024 „um Über­sen­dung einer Auf­stel­lung der Kos­ten … arbeits­be­ding­ter Erkran­kun­gen in Deutsch­land für die letz­ten 10 Jah­re“. Die Ant­wort: „Lei­der kön­nen wir Ihnen eine sol­che Auf­stel­lung nicht zur Ver­fü­gung stel­len.“ Die gleich­lau­ten­de Anfra­ge an die BAuA vom 19.10.24 blieb eben­falls im Vagen.

Legal, ille­gal, ganz egal
Die mas­siv zuneh­men­den arbeits­be­ding­ten psy­chi­schen Erkran­kun­gen wer­den von den BG jedoch nicht ent­schä­digt, da die­se im Unter­schied zu Skan­di­na­vi­en durch die Blo­cka­de­po­li­tik der Kapi­tal­sei­te immer noch nicht in den Kata­log der Berufs­krank­hei­ten auf­ge­nom­men wor­den sind.

Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass dadurch und die gerin­ge Aner­ken­nungs­quo­te von BK der GKV und ihren Beitragszahler:innen Kos­ten von rund 100 Mrd. € pro Jahr ent­ste­hen, die eigent­lich von den BG und letzt­lich den Unter­neh­men bezahlt wer­den müssten.

Der Skan­dal in die­sem Skan­dal ist, dass das seit 1996 gel­ten­de Arbeits­schutz­ge­setz Fir­men zu einem vor­beu­gen­den ganz­heit­li­chen Gesund­heits­schutz am Arbeits­platz mit doku­men­tier­ten Gefähr­dungs­be­ur­tei­lun­gen ver­pflich­tet. Laut Bun­des­re­gie­rung soll das in 68 % der Unter­neh­men der Fall sein. Fach­leu­te bezwei­feln die­se Angaben.

Aus Avan­ti² Rhein-Neckar Juni 2026
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