Noch mehr Kratzer im Lack? (II)*
H. N.
Neben der Schwächung vor allem von IGM-Listen in Hochburgen der Auto- und Zulieferindustrie haben wir bei den nun zu Ende gegangenen BR-Wahlen eine merkliche Zunahme offen oder verdeckt antretender rechter Listen feststellen müssen (vgl. Avanti² Nr. 141). Der entscheidende Fakt ist jedoch ein anderer.

DGB-Demo in Mannheim, 1. Mai 2026. (Foto: Helmut Roos.)
Laut den aktuellen Zahlen gibt es nur noch in knapp 10 % der Firmen Betriebsräte. Sie vertreten etwa 40 % der Beschäftigten. Das ist Ergebnis einer strategischen, sich verschärfenden Kampagne der Kapitalseite gegen das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Der bekannteste Fall Tesla Grünheide (vgl. Avanti² Nr. 140) ist nur die Spitze des Eisbergs. In zahllosen kleinen, mittleren oder großen Betrieben führt eine Mischung aus Unwissenheit, Passivität und Mutlosigkeit dazu, dass Beschäftigte ihre verbrieften Rechte aus dem BetrVG nicht wahrnehmen.
Legal, illegal, ganz egal
Seitens des Kapitals findet zudem eine ganze Palette illegaler Maßnahmen Anwendung, die systematisches Betriebsratsmobbing vorantreiben. Das fängt bei der Bekämpfung der Neugründung von Betriebsräten an. In etwa jedem fünften Falle ver- suchen Bosse, von vorneherein die Wahl eines BR zu verhindern.
Nennen wir nur einige aktuelle Beispiele. Bei Scheu-Dental (Iserlohn/Limburg) bekämpfte die Firmenleitung massiv die Bildung eines Wahlvorstands. Kurz vor der angekündigten Wahlversammlung hielt das Management eine eigene „Informationsveranstaltung“ ab und schüchterte Wahl-Initiator:innen ein.
Die Autovermietung Sixt kündigte Ende Februar 2026 drei Beschäftigten „außerordentlich und fristlos aus wichtigem Grund“. Ihr „Vergehen“: Sie hatten einen Aufruf zu einer Wahlversammlung verfasst, in der Flensburger Filiale ausgehängt und an die weiteren Niederlassungen in Schleswig-Holstein verschickt. Eine arbeitsgerichtliche Entscheidung steht noch aus. Die zuständige Gewerkschaft ver.di hat Strafanzeige gegen verantwortliche Sixt-Manager gestellt.
Erfolgreich wurden hingegen die von fünf Kündigungen begleiteten Attacken der Firmenleitung des Autozulieferer Paragon (Landsberg/Lech) juristisch gestoppt. Mit einer Gerichtsvollzieherin und dem IGM-Betriebsbetreuer als Begleitung konnte der Initiator der BR-Wahlen Samir A. sich wieder Zugang zum Betrieb verschaffen, um BR-Wahlen am 22. April 2026 zu ermöglichen. Deren Ergebnis ist allerdings bisher nicht öffentlich bekannt.
Raues und grobes Auftrumpfen
Besonders raue Methoden wendete im Vorfeld der BR-Wahlen ein Bus-Unternehmen in der Rhein-Neckar-Region an. Mittels einer offenkundig betrügerischen Insolvenz entledigte es sich der meisten Beschäftigten, des Betriebsrats und der Tarifbindung.
Beim Maschinenbau-Konzern Trumpf (Ditzingen) sahen sich engagierte IGM-Kolleg:innen schon früh im Vorfeld der BR-Wahlen massiven Einschüchterungen ausgesetzt. Mit Abmahnungen, Diffamierun- gen und aggressiver antigewerkschaftlicher Stimmungsmache konnte die Geschäftsleitung eine schwere Niederlage der IGM-Listen herbeiführen. Die offenkundig gesetzeswidrige Durchführung des „Wahlvorgangs“ selbst ist bezeichnend für die Skrupellosigkeit in diesem „Vorzeigeunternehmen“. Drei kleinere Wahllokale waren nur für zwei Stunden, das größere mitten in der Kantine – zudem während der Essenausgabe - für lediglich fünf Stunden geöffnet. Die Wahlkabinen konnten vom Ein- gang, von den Fenstern und von der Galerie aus eingesehen werden.
Skandal bei Siemens Energy
Noch skandalöser waren die Vorgänge bei einem weiteren deutschen „Weltkonzern“. Bei Siemens Energy (Erlangen) erregte das Mobbing gegen die Betriebsrätin Isabella Paape sogar öffentliches Aufsehen.
Bereits im November 2025 kündigte der Konzern der aktiven IGM-Gewerkschafterin fristlos und erteilte ihr ein Hausverbot. Gerechtfertigt wurde dieses existenzgefährdende Vorgehen mit konstruierten Vorwürfen. Die BR-Mehrheit stimmte dieser offensichtlich unberechtigten Kündigung zu und machte sich zum Handlanger des Managements.
Per Gericht erstritt sich Kollegin Paape den Zugang zum Betrieb, um Wahlwerbung betreiben zu können. Bei der Wahl am 5. März 2026 errang ihre Liste „Gemeinsam AKTIV“ trotz der Konzernmachenschaften statt bisher zwei nun drei Sitze. Sechs Wochen nach diesem Erfolg erklärte das Arbeitsgericht Nürnberg die fristlose Kündi- gung Isabella Paapes endlich für unwirksam.
Ein notwendiges Fazit
In weiten Teilen der Arbeitswelt breitet sich der Klassenkampf von oben immer radikaler aus. Die Vorgänge im Zusammenhang mit den BR-Wahlen 2026 senden Alarmsignale aus. Gewerkschaftlich und betrieblich Aktive müssen sie erkennen, um den Widerstand gegen die Kapitaloffensive innerhalb und außerhalb der Unternehmen erfolgreich organisieren zu können.
